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Consultation loi sur l’énergie

Date: 07.05.2022

Thème: Dialogue des générations

Avis sur la modification de la loi sur l'énergie du 30 septembre 2016 - avant-projet du 2 février 2022


La FARES salue les mesures proposées pour développer les énergies renouvelables indigènes et renforcer la sécurité de l’approvisionnement énergétique.

(original en allemand)

Die Ukraine-Krise und der fortschreitende Klimawandel führen uns den Handlungsbedarf und die Dringlichkeit einer gesamtschweizerischen Energieperspektive sehr eindrücklich vor Augen. Es muss alles Verantwortbare unternommen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien – Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft – voranzutreiben. Sowohl der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Forcierung der Energieeffizienz sind wichtige Klimaschutz Massnahmen und stärken unsere Versorgungssicherheit. Der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion ist zu beschleunigen, dafür sind dringend attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, Dazu gehören finanzielle Fördermassnahmen für Solarenergie-Anlagen wie in der Vorlage geplant, bei Sanierungen aber auch bei Neubauten.

VASOS-FARES begrüsst die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von Solarenergie an geeigneten Neubauten in Kombination mit steuerlichen Entlastungen, wie es der Nationalrat mit der Annahme der Motion 19.4234 empfiehlt. Dies sollte eigentlich zum Baustandard für neue und modernisierte Gebäude werden, wie es auch der Minergie Standard sein sollte.

Die Regelung, wonach für Solaranlagen auf Dächern in Bauzonen statt einer Baubewilligung ein Meldeverfahren genügt scheint sich leider noch nicht überall durchgesetzt zu haben. Einer Ausdehnung des Meldeverfahrens auf Solaranlagen an Fassaden könnte den Goodwill der Bevölkerung für Solaranlagen schmälern. Das gilt es zu verhindern. Wir begrüssen daher, dass die Kantone diesbezüglich eine Baubewilligungspflicht vorsehen können.

VASOS-FARES begrüsst weiter das Ziel der Vernehmlassungsvorlage, die Verfahren für Bau, Erweiterung oder Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien zu optimieren, ohne Abstriche am materiellen Natur- und Umweltschutzrecht (das gilt es u.E. zu unterstreichen) – ein wichtiger Schritt hin zu einer umweltgerechten gesamtschweizerischen Strategie zur Förderung erneuerbarer Energien und der Minderung der Abhängigkeit unseres Landes von fossilen Energieimporten.

Dazu will der Bundesrat ein Konzept mit Standorten der bedeutendsten Wasserkraft und Windenergieanlagen schaffen und den Kantonen Planungs- und Bewilligungsregeln für eine einheitliche, materiell und formell umfassend koordinierten Ausgestaltung ihres Planungs- und Bewilligungsverfahren vorgeben. Dies um eine rasche Realisierung von Anlagen zu gewährleisten. Dieses Vorhaben eines effizienten und damit beschleunigten Planungs- und Bewilligungsweg unterstützen wir einzig im Bereich der sicheren Versorgung der Schweiz mit erneuerbaren Energien. Nicht aber für problematische Energieanlagen wie z.B. Gas- oder Atomkraftwerke jeglicher Art. Daher darf diese Vorlage nicht als Präjudiz für Anlagen mit nicht erneuerbaren Energien interpretiert werden.

In diesem Sinn danken wir Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes.

Wir bedauern allerdings, dass dabei nicht gleichzeitig verstärkte Anreize und Vorgaben zum Energie-Sparen und zur stärkeren Förderung der Energieeffizienz gesetzlich angegangen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Ueli Leuenberger                          Bea Heim
Präs. AG Umwelt der VASOS     Co-Präsidentin VASOS

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