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Vernehmlassung Verkehrsregelnverordnung Helmpflicht

Date: 11.12.2020

Thème: Habitat des Seniors & Mobilité

  1. Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei E-Bikes
  2. Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV)
    • Tragen von Schutzhelmen
19. Sind Sie damit einverstanden, dass künftig auch auf Motorfahrrädern mitgeführte Personen einen Helm tragen müssen?

       (Art. 3b Abs. 1 E-VRV)

  X JA  NEIN  keine Stellungnahme / nicht betroffen
  Bemerkungen / Änderungsantrag:

Wir erachten es als richtig und wichtig, dass auch mitgeführte Personen auf Motorfahrrädern, Erwachsene und Kinder, einen Helm tragen müssen. Deshalb unterstützen wir diese Vorgabe.

 

20. Sind Sie damit einverstanden, dass künftig die Lenkerinnen und Lenker aller Motorfahrräder (neu insbesondere auch auf langsamen E-Bikes und Elektrotrottinetten, ausgenommen werden lediglich motorisierte Rollstühle) einen Helm tragen müssen?
(Art. 3b Abs. 2 Bst. e E-VRV)
  X JA  NEIN  keine Stellungnahme / nicht betroffen
  Bemerkungen / Änderungsantrag:

Wir unterstützen die Helmtragepflicht, neu auch für langsame E-Bikes und Elektrotrottinette, denn wir sind überzeugt, dass ein Helm bei Unfällen das Risiko für schlimme Kopf- oder Hirnverletzungen vermindern kann. Das fordert auch die BFU. Bei verschiedenen Umfragen sprach sich eine Mehrheit von 64 und mehr Prozent der Stimmenden für eine Helmtragepflicht aus.

 

21. Würden Sie eine Velohelmtragpflicht für Kinder bis 16 Jahre auf nicht motorisierten Velos unterstützen? (Frage ohne Änderungsvorschlag)
  X JA  NEIN  keine Stellungnahme / nicht betroffen
  Bemerkungen / Änderungsantrag:

Wir unterstützen ein Velohelm-Obligatorium für Kinder bis 16 Jahre. Auch die BFU fordert die Helmtragepflicht für Kinder, weil so das Risiko für Kopf- und Hirnverletzungen bei Stürzen oder Kollisionen vermindert werden kann.

 

  • Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag

 

22. Sind Sie damit einverstanden, dass künftig grundsätzlich auch Lenkende von Motorfahrrädern sowie Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen tagsüber mit Licht fahren müssen?

       (Art. 30 Abs. 2 E-VRV)

  X JA  NEIN  keine Stellungnahme / nicht betroffen
  Bemerkungen / Änderungsantrag:

Wir unterstützen diese Vorgabe, denn wir sind der Meinung, dass das Licht zur besseren Sichtbarkeit der Lenkenden führt und somit Unfälle vermeiden hilft.

 

23. Sind Sie mit den Ausnahmen von der Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren, einverstanden (namentlich Fahrzeuge bis 10 km/h, z. B. motorisierte Rollstühle)?

       (Art. 30 Abs. 2 Bst. a – c E-VRV)

   JA  NEIN X keine Stellungnahme / nicht betroffen
  Bemerkungen / Änderungsantrag:

 

  • Einhaltung der allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten

 

24. Sind Sie damit einverstanden, dass sich Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern sowie von Elektro-Rikschas mit einer Breite bis 1,00 m künftig an die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten zu halten haben?

       (Art. 42 Abs. 4 E-VRV)

  X JA  NEIN  keine Stellungnahme / nicht betroffen
  Bemerkungen / Änderungsantrag:

Einverständnis nur, wenn durch diese Vorschrift die Sicherheit der zu Fuss Gehenden in jedem Fall gewährleistet ist.

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