Zwei Mal Nein zur Abbau Vorlage AHV 21 – Abstimmung vom 25.9.2022
Datum: 26.08.2022
Thema: News, Sozialpolitik
Die Bundesverfassung verlangt, die AHV müsse den «Existenzbedarf angemessen decken» (Art.112)
und zusammen mit dem BVG «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen» (Art.113).
Jedes zweite Renteneinkommen (AHV + Pensionskasse) liegt heute unter Fr.3’500. Statt dieser neuen Abbaureform wäre also längst ein Ausbau nötig. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer straft man jene, die hart für ihr Geld arbeite- und das in einer Zeit, in der die Lebenskosten steigen und die Kaufkraft sinkt. Im heutige Zeitpunkt sind zusätzliche Mehrwertsteuern nicht zu verantworten. Deshalb muss diese Vorlage klar zurückgewiesen.
Wir sagen deshalb zwei Mal NEIN!
Inge Schädler, SP-Mitglied Winterthur und Delegierte im Seniorenrat Schweiz (SSR)