Betreutes Wohnen soll in den Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (EL zur AHV) aufgenommen werden
Datum: 29.12.2023
Thema: News, Wohnen im Alter & Mobilität
SSR und VASOS engagieren sich gemeinsam
Betagte Menschen können so länger selbständig zu Hause wohnen – eine Neuerung, welche der Schweizerische Seniorenrat SSR und die VASOS schon lange anstreben und entsprechend begrüssen. Es wird aber bemängelt, dass die Gesetzesrevision die psycho-sozialen Aspekte des betreuten Wohnens nicht aufnimmt. Die VASOS unterstützt diese Position des SSR, insbesondere, dass künftig ein pauschalisierter Betreuungsbetrag gewährt werden soll, der eigenständiges Wohnen ermöglicht.
Die Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sieht zusätzliche Betreuungsleistungen vor, die verschiedene Formen des betreuten Wohnen unterstützen. Die Anpassungen sollen das selbstständige Wohnen zu Hause oder in einer institutionalisierten betreuten Wohnform fördern. Sie ermöglicht Seniorinnen und Senioren, länger zu Hause wohnen bleiben zu können. Dies entlastet auch die Alters- und Pflegeheime und spart den Kantonen Kosten ein, da die höheren EL-Beiträge für die Institutionen eingespart werden.
Der SSR fordert zudem, dass vorübergehende oder dauernde Nachrüstungen von Alterswohnungen mit der Erhöhung der Mietzins-Maxima und nicht als Betreuungsleistung vergütet werden. Denn die vorgesehene Lösung belastet vor allem die Kantone. Eine Erhöhung der Mietzins-Maxima wird hingegen zu 5/8 vom Bund getragen.
Damit die betroffenen Seniorinnen und Senioren die Leistungen möglichst lange selbständig in Anspruch nehmen können, wünscht der SSR zudem, dass die Betreuungsleistungen nicht nachträglich mit Einzelabrechnungen entgolten werden. Pauschalbeiträge würden den Betroffenen die Abrechnung erleichtern. Diese könnten periodisch angepasst werden.
Es ist bekannt, dass ältere Menschen sich wünschen, möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Diese Massnahme reduziert auch massgeblich die anfallenden Kosten gegenüber einem Aufenthalt in einem Heim. Die VASOS ist weiter der Meinung, dass in Bezug auf die Ergänzungsleistungen (EL) Handlungsbedarf besteht. Es muss dazu eine eidgenössische Lösung gefunden werden, um den Zugang für alle Berechtigte zu vereinfachen.
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