Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027
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Die VASOS (Vereinigung aktiver Seniorinnen und Senioren Schweiz) spricht sich gegen das Entlastungspaket 2027 aus. Die geplanten Sparmassnahmen treffen zentrale Lebensbereiche älterer Menschen, schwächen den sozialen Zusammenhalt und gefährden Investitionen in Bildung, Gesundheit und Klimaschutz.
Der nationale Dachverband aktiver Seniorinnen und Senioren, VASOS FARES, dankt für die Gelegenheit zur oben erwähnten Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Wir stehen dem vorgelegten Entlastungspaket in zahlreichen Punkten ablehnend gegenüber. Die VASOS lehnt das Paket in seiner Gesamtheit ab.
Aus Sicht des Alters fokussieren wir uns vor allem auf Massnahmen, deren Umsetzung zulasten des Alters und künftiger Generationen gehen würde. Diese Priorisierung ist allerdings nicht als Zustimmung zu den nicht kommentierten Massnahmen zu verstehen.
Allgemeine Bemerkungen: Einige der vorgeschlagenen Sparmassnahmen führen zu Mehrbelastungen der Kantone und Gemeinden (z.B. höherer Kostendeckungsgrad beim regionalen Personenverkehr, Kürzungen bei Verbundaufgaben im Umweltbereich, Kürzungen beim soziodemografischen Lastenausgleich). Damit besteht die Gefahr, dass Kantone und Gemeinden den Spardruck auf die Bevölkerung abschieben und die bescheidenen und mittleren Einkommen und Renten noch mehr belastet werden, was wir klar ablehnen.
Kritisch beurteilen wir zudem Beitragskürzungen, die Forschung, Bildung sowie Aus- und Weiterbeildung betreffen. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden es den Hochschulen zusätzlich erschweren, die in der Schweizer Wirtschaft und im Gesundheitswesen benötigten Fachkräfte auszubilden. Ferner wird die vorgesehene Verdoppelung der Studiengebühren zu einer weiteren Zugangshürde (nebst dem Numerus Clausus in der Medizin) für Studierende führen. Diese Kürzungen drohen dem generationenübergreifenden gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaden. Sie sind sowohl mit als auch ohne Gesetzesänderungen abzulehnen.
A. Prioritär kritisiert die VASOS folgende bereits ausgelöste sowie im vorliegenden Entlastungspaket geplante Massnahmen:
1.5.23 Massnahmen im Eigenbereich
Die VASOS kritisiert Sparmassnahmen beim BAG, die wichtige Präventionsprojekte und Strategien gefährden. Sie sieht darin verpasste Chancen, langfristig Gesundheitskosten zu senken, und warnt vor negativen Folgen bei Versorgungs- und Patientensicherheit.
FAZIT: VASOS lehnt diese Massnahmen im Eigenbereich ab.
2.7 Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz
Die Streichung der Förderbestimmungen gefährdet aus Sicht der VASOS die Bildungs- und Integrationsfunktion der Weiterbildung – insbesondere mit Blick auf Thematik Digitalisierung und Alter.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.7 ab.
2.15 Entflechtung der Ausgaben zwischen Bund und AHV
Eine Reduktion oder Umstrukturierung des Bundesbeitrags zur AHV würde aus Sicht der VASOS das System destabilisieren, einen Generationenkonflikt anfeuern und das Vertrauen der Bevölkerung in die AHV generell schwächen.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.15 ab.
2.16 Dämpfung des Ausgabenwachstums im Bereich der OKP
Die Koppelung der Prämienverbilligung an Kostenziele würde vulnerable Gruppen doppelt belasten – trotz steigender Gesundheitskosten.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.16 ab.
2.18 Verzicht auf Ausbildungsbeiträge Opferhilfe
VASOS sieht in dieser Streichung einen Widerspruch zum staatlichen Schutzauftrag und betont den Ausbildungsbedarf speziell für den Bereich «Gewaltbetroffenheit im Alter».
FAZIT: VASOS lehnt die Massnahme 2.18 ab.
2.21 Teilweise Abschaffung der Förderung alternativer Antriebe (Bus/Schiff)
Die Kürzung gefährdet die klimafreundliche Umrüstung im ÖV und belastet sozial Schwächere über höhere Fahr-Preise.
FAZIT: VASOS lehnt die Massnahme 2.21 ab.
2.31 Neufestlegung der Subventionsprioritäten Klimapolitik
Der Rückzug aus dem Gebäudeprogramm schwächt die Klimastrategie der Schweiz und ignoriert den Volkswillen.
FAZIT: VASOS lehnt die Massnahme 2.31 ab.
2.35 Höhere Besteuerung von Kapitalbezügen 2. und 3. Säule
VASOS unterstützt die stärkere Besteuerung hoher Kapitalbezüge, um eine zweckentfremdete Steueroptimierung zu verhindern und das System zu stabilisieren.
FAZIT: VASOS befürwortet die Massnahme 2.35.
B. Spezifische Kommentare
Massnahmen ohne Gesetzgebungsbedarf
Automobilsteuer auf Elektrofahrzeuge
Die VASOS lehnt die Einführung einer Steuer auf Elektrofahrzeuge zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht ab. Sie würde den Bundeshaushalt zwar um rund 150 Mio pro Jahr entlasten, längerfristig aber zu Mehrkosten im Bereich Klima- und Gesundheitskosten führen. Sie ist zurzeit, da die Klimaerwärmung zu dringendem Handeln auffordert, kontraproduktiv und stünde im Widerspruch zu einer glaubwürdigen und ökologisch ausgerichteten Anreizpolitik. Erst in 5 – 10 Jahren, wenn mind. 50% der inländischen Mobilität elektrifiziert ist und der Benzinverbrauch merklich abgenommen hat, kann eine Aufhebung dieser Steuerbefreiung der Elektro-Mobilität gerechtfertigt sein.
FAZIT: VASOS lehnt eine Aufhebung der Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Massnahmen, die keine Gesetzesänderung erfordern
1.5.11 Kürzung der Finanzhilfen für die Sportförderung
Diese Sparmassnahme betrifft insbesondere die Sportförderung im Bereich von J + S, und damit den Breitensport. Im Wissen um die gesundheitliche Wichtigkeit sportlicher Betätigung in der Jugend für das spätere Leben lehnen wir diese Sparmassnahme ab.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 1.5.11 ab
1.5.15 Erhöhung des Kostendeckungsgrades im regionalen Personenverkehr
Eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades im regionalen Personenverkehr führt unweigerlich zu weiteren Tariferhöhungen im öffentlichen Verkehr, was insbesondere bescheidene Einkommen und Renten belastet. Menschen im fortgeschrittenen Alter sind auf einen guten öV angewiesen. Er muss auch für bescheidene Renten bezahlbar sein.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 1.5.15 ab
1.5.23 Massnahmen im Eigenbereich
Wenngleich diese Vorlage vor allem von Kürzungen im VBS und im EFD spricht, kritisiert die VASOS die Sparentscheide, die das BAG betreffen, wie der Verzicht auf die Weiterführung der SwissPedDose, die Depriorisierung der Gesundheitsförderung im Alter und der gänzliche Verzicht auf eine Präventionsstrategie. Entscheide, die wir als kontraproduktiv und als verpasste Chance echte Einsparungen an Gesundheitskosten zu generieren, beurteilen. Unverständlich auch der Verzicht auf die Umsetzung des Masterplans biomedizinische Forschung und die wiederkehrenden Kürzungen im Bereich der Spital- und Pflegeheim-Infektionen. Angesichts der Problematik zunehmender Resistenzen und zunehmendem Mangel an wirksamen Antibiotika, ist solches „Sparen“ mehr als problematisch. Das BAG steht seit Jahren unter enormem Druck, auch von Seiten der Bevölkerung. Denn diese erwartet Verbesserungen in der Versorgungs-.und Patienten-Sicherheit, aber auch dass die Politik den zunehmenden Medikamentenmangel und vor allem die Gesundheitskosten ohne Qualitätsverluste in den Griff bekommt. Enorm grosse und enorm dringende Herausforderungen, die sich mit solch kontraproduktiven Sparübungen schlicht nicht meistern lassen.
FAZIT: VASOS mahnt zu mehr Weitsicht im Gesundheitsbereich und lehnt die erwähnten Sparentscheide und entsprechende Massnahmen im Eigenbereich ab.
Massnahmen mit Gesetzgebungsbedarf
2.7. Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz
Mit den vor 20 Jahren beschlossenen Verfassungsbestimmungen und dem vor rund 10 Jahren verabschiedeten Weiterbildungsgesetz wurden mit relativ bescheidenen Mitteln wichtige bildungspolitische Meilensteine gesetzt. Die Weiterbildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur persönlichen und beruflichen Entwicklung der Individuen sowie zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Integration. Angesichts des sich beschleunigenden Strukturwandels und der Veränderungen durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz wäre eine Streichung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz mit grossen Nachteilen verbunden. Vielmehr müsste gerade in der Förderung digitaler Grundkompetenzen für die Non-Digital-Natives mehr gemacht werden, dies auch mit Blick auf Integration und gesellschaftlicher Teilhabe im Alter. Grundsätzlich ist Weiterbildung im Sinn des lebenslangen Lernens zu fördern, insbesondere auch für Seniorinnen und Senioren.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.7. ab.
2.15 Entflechtung der Ausgaben zwischen Bund und AHV
Der Bundesbeitrag ist ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der AHV-Finanzierung. Unter dem Aspekt der Verteilung der AHV-Kosten ist dieser zumindest in der bisherigen Höhe von 20,2% beizubehalten. Angesichts der demografischen Entwicklung wäre er eigentlich zu erhöhen z.B. über eine Erhöhung der Tabak- und Alkoholsteuer. Das würde sich auch für die Volksgesundheit auszahlen. Zudem stellt der Bundesbeitrag sicher, dass Personen mit Vermögen und/oder hohen Einkommen zur Finanzierung der AHV betragen. Dies gilt insbesondere für vermögende RentnerInnen, die sonst nicht entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten zur AHV beitragen. Die Koppelung des Bundesbeitrages an die Ausgaben der AHV sorgt dank ihrer Vorhersehbarkeit für eine gewisse finanzielle Stabilität der AHV. Eine Koppelung des Bundesbeitrages an die Mehrwertsteuer hingegen führt zu einer Koppelung an die konjunkturelle Entwicklung und damit zu einer Kumulation der Risiken für die AHV. Um diese zu minimieren, möchte der Bundesrat eine Untergrenze des Bundesbeitrags festlegen, sieht aber gleichzeitig, dass er mit der geplanten Entlastung des Bundeshaushaltes auf Kosten der AHV, dieses zentrale Sozialwerk so schwächt, dass bei der nächsten Reform Kompensationsmassnahmen vorzusehen sind. Alles in allem eine riskante Strategie, die für Verunsicherung sorgen und das Vertrauen vor allem der Jungen in die Sicherheit der AHV erneut schwächen könnte. Wir möchten zwar nicht so weit gehen und hinter dem Vorschlag politisches Kalkül zu vermuten, wenngleich man sich dieses Eindrucks kaum zu erwehren vermag.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.15 ab. Wir beurteilen diese als riskant für die AHV und als gesellschaftspolitisch kontraproduktiv. Sie dürfte einen Generationen-Konflikt anfeuern.
2.16 Dämpfung des Ausgabenwachstums im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Diese Massnahme zielt darauf ab, die Bundesbeiträge an die individuelle Prämien-Verbilligung an das nationale 4-Jahres-Gesamtkostenziel zu koppeln. Wird das Kostenziel nicht erreicht, sollen die Kantone einen geringeren Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung erhalten. Diese Massnahme ist eine doppelte Strafe all jener Personen und Familien, die auf Prämienverbilligung angewiesen sind. Sie werden mit dennoch steigenden Gesundheitskosten und einer möglichen Stagnation der für die Prämienverbilligung nötigen Beiträge konfrontiert. Dies wird die wirtschaftliche Situation von Personen mit bescheidenen Einkommen und vor allem von vielen Familien weiter verschlechtern, zumal bereits heute manche Kantone zu wenig Mittel für die Prämienverbilligung bereitstellen.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.16 ab. Die beabsichtigte Entlastung von Bund und Kantonen in diesem politisch heiklen Bereich ist unsozial und kaum sinnvoll, zumal die Politik auch die Franchisen erhöhen und eine Notfallgebühr einführen will, wobei die VASOS auch dies dezidiert ablehnt.
2.18 Verzicht auf die Ausbildungsbeiträge Opferhilfe
Die Wirksamkeit und Effizienz der Opferhilfe erfordert gut ausgebildete Fachpersonen, wie es der Bund selber als prioritär im Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention festgehalten hat. Der geplante Verzicht stünde im diametralen Gegensatz zur beabsichtigten Stärkung der Opferhilfe gemäss Vernehmlassung vom 9. Oktober 2024. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt weiterhin nicht abnimmt. Völlig ausser Acht gelassen hat der Bund ferner seine Aufgabe zum Schutz und zur Opferhilfe für gewaltbetroffene ältere Menschen. Hier besteht ein ganz besonderer Handlungs- und Ausbildungsbedarf.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.18 ab
2.21 Teilweise Abschaffung der Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe
Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an konzessionierte Transportunternehmen leistet einen wichtigen Beitrag zur Anschaffung von Schiffen und Bussen mit Elektroantrieb und auch zur Umrüstung auf Elektroantrieb. Der teilweise Verzicht auf diese Unterstützung verzögert die Umstellung auf klimafreundliche Antriebsysteme weiter oder die finanziellen Einbussen müssen mit höheren Fahrpreisen kompensiert werden. Damit verteuert sich der öffentliche Verkehr, was eine weitere Mehrbelastung für bescheidene Einkommen bedeuten würde.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.21 ab
2.31 Neufestlegung der Subventionsprioritäten im Bereich der Klimapolitik
Das 2010 lancierte Gebäudeprogramm fördert die energetische Sanierung von Gebäuden mit erneuerbaren Energien. Es ist ein Schlüsselelement zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz. Ein Rückzug des Bundes aus diesem Programm ist schlicht unangebracht und steht im Widerspruch zum Volkswillen.
FAZIT: VASOS lehnt Massnahme 2.31 ab
2.35 Höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule
Für die VASOS steht fest, dass das Alterssparen während des Erwerbslebens weiterhin gefördert werden soll. Allerdings verleiten die Steuerprivilegien für sehr hohe Vorsorgevermögen dazu, dass die kapitalgedeckte 2.Säule mehr für die Steueroptimierung als für die eigentliche Altersvorsorge benutzt wird. Die VASOS unterstützt daher den Vorschlag des Bundesrates höhere Bezüge stärker zu besteuern. Die Massnahme ist auch aus Sicht der Altersvorsorge sinnvoll. Denn zeigt sich die problematische Tendenz, dass Versicherte vermehrt das Kapital anstelle der Rente beziehen. Die langfristigen Folgen, wenn das Geld dann doch nicht für die Zeit des Alters reicht, bezahlen letztlich die Steuerzahlenden mit steigenden Kosten bei den Ergänzungsleistungen.
FAZIT: VASOS befürwortet Massnahme 2.35.
Bea Heim Inge Schädler
Präsidentin Vizepräsidentin
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