Ein Gesundheitsartikel in der Bundesverfassung…
Thema: Gesundheit
...D e r gesundheitspolitische Durchbruch?
Die Schweizer Gesundheitspolitik steckt seit Jahren in einer Krise. Reformversuche scheitern an widersprüchlichen Interessen im Parlament und an der Urne. Der Bund hat in den Verfassungsartikeln 117 bis 119 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de nur die Aufsicht über ein Dutzend Aufgaben, meist Folgen erfolgreicher Volksinitiativen. Die Verantwortung für die Gesundheitspolitik liegt hauptsächlich bei den Kantonen. Die Folge ist ein schlecht koordinierter föderalistischer Flickenteppich mit dezentralen Entscheidungen, welche eine koordinierte Verbesserung der Gesundheitspolitik massiv behindert.
2022 ergriff die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) die Initiative für einen Gesundheitsartikel in der Schweizerischen Verfassung und beauftragte die Unisanté https://www.unisante.ch/fr/formation-recherche/recherche/publications/raisons-sante/raisons-sante-357 mit einer wissenschaftlichen Abklärung zur Relevanz und den Umsetzungsoptionen eines solchen Verfassungsartikels, welcher vor zwei Jahren vorgestellt wurde https://www.samw.ch/de/Projekte/Uebersicht-der-Projekte/Bundesgesetz-ueber-die-Gesundheit.html :
Art. 116a Gesundheitspolitik
1 Bund und Kantone anerkennen die wechselseitige Abhängigkeit der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt und verpflichten sich,
im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die Gesundheit auf Basis eines integrierten Ansatzes zu fördern.
2 Der Bund legt die Grundsätze der Gesundheitspolitik fest und koordiniert die Bemühungen der Kantone. Ziel ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, um einen hohen Gesundheitsschutz für alle zu gewährleisten.
3 Der Bund fördert ein gerechtes, nachhaltiges und effizientes Gesundheitssystem. Er regelt das Sammeln und die Nutzung von Daten zur Steuerung des Gesundheitssystems.
- Abschnitt 1 postuliert die fortschrittliche One-Health-Definition der Gesundheit (…die wechselseitige Abhängigkeit der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt…), welche damit ermöglicht, Umwelteinflüsse (Klimawandel, Biodiversität etc.) und den Einfluss sozialer Determinanten auf die Gesundheit bei politischen Entscheiden miteinzubeziehen.
- Abschnitt 2 ermöglicht eine schweizweite kohärente Koordination der gesundheitspolitischen Massnahmen.
- Abschnitt 3 fordert ein «…gerechtes…» (Tschüss Kopfprämien!), «…nachhaltiges…» (Prävention!) und effizientes Gesundheitssystem, «…Nutzung von Daten zur Steuerung des Gesundheitssystems…».
Wie weiter? Die SAMW spricht sich bereits seit langem für die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Gesundheitsversorgung aus und möchte mit dem Art. 116a die konstitutionelle Basis dazu schaffen. Auch für ein Bundes-Gesundheitsgesetz postuliert die SAMW bereits Vorstellungen: Allgemein soll darin neben der Gesundheitsversorgung auch Prävention und Gesundheitsförderung «…zur Aufrechterhaltung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben…» enthalten sein! Letzteres hat implizite zur Folge, dass bei jeglicher Gesetzgebung der Impact auf die Gesundheit berücksichtigt werden muss – ein Paradigmenwechsel sondergleichen.
Bis dahin müssen aber noch etliche Hürden überwunden werden. Bereits im Frühjahr 2026 wird der Bundesrat den ersten Zwischenbericht veröffentlichen zum Projekt «Entflechtung 27», der Überprüfung der Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen; die Gesundheitspolitik müsste dabei ein zentrales Thema sein. Wer aber initiiert die Verfassungsänderung? Werden Volk und Stände zustimmen? Wenn ja, wird der Bundesrat in der Vollzugs-Gesetzgebung die visionären Vorschläge der SAMW integrieren? Werden die Räte einem solchen Paradigmenwechsel zustimmen? Wird es vom Volk bei einem allfälligen Gesetzesreferendum angenommen?
Ein gesundheitspolitischer Durchbruch? Eher ein wegweisender Leuchtturm am Horizont!
Er eröffnet uns langfristig Handlungsoptionen, welche wir kaum hatten, nur auf der Basis des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ohne fortschrittliche Verfassungsgrundlage. Dennoch verschwinden damit die gesundheitspolitischen Partikularinteressen nicht einfach, schön wär’s. Von den Gesundheitskosten ist nationalökonomisch nur rund ein Viertel gewinnträchtig: Medikamente, Medizinal Produkte und Spitalbauten. Der Rest sind Löhne: ein reiner Unkostenfaktor, an den die Reichen so wenig wie möglich zahlen wollen!
David Winizki, eHausarzt, Zürich