Eingeschränkt sehen – dennoch sicher im Verkehr
Ausgabe: 11-12-2024 Datum: 26.11.2024
Thema: News
«Warte, lose, ZEIGE, laufe» - blind eine Strasse überqueren – der weisse Stock hat immer Vortritt!
Der Schweizerische Blindenbund macht jährlich am «Tag des Weissen Stockes» mit Sensibilisierungsaktionen auf blinde und sehbehinderte Menschen aufmerksam. Dieses Jahr ging es am 15. Okt. um die «Verkehrssicherheit». Der Weisse Stock hat immer Vortritt! Seheingeschränkte Fussgänger/innen sollen sich uneingeschränkt und sicher im öffentlichen Raum bewegen können – auch dort, wo kein Fussgängerstreifen vorhanden ist.
In der Schweiz gibt es knapp 400’000 sehbehinderte und blinde Personen. Für sie gibt es die Schweizerische Verkehrsregeln-Verordnung (VRV), Artikel 6, Absatz 4: „Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.“ Das Missachten dieser Regel führt direkt zu einer schriftlichen Anzeige und einem Strafverfahren.
Mit «wlZl» sicher über die Strasse
«warte»: Die seheingeschränkte Person bleibt am Trottoir-Rand stehen und kontrolliert mit dem Weissen Stock, ob sie auch korrekt steht.
«lose»: Sie richtet ihre Laufrichtung taktil und akustisch so aus, dass sie quer zum Verkehr steht, um so auf kürzestem Weg die Strasse zu überqueren.
ZEIGE»: Ist die Entscheidung zum Überqueren gefällt, hält sie kurz bevor sie die Fahrbahn betritt, gut sichtbar den Weissen Stock in die Höhe.
«laufe»: Ist die Fahrbahn frei oder halten Fahrzeuge an, betritt sie nun die Strasse, setzt den Stock wieder auf den Boden und beginnt mit der eigentlichen Überquerung.
Es ist sehr wichtig, dass der Verkehr erst wieder losfährt, wenn alle wirklich ganz und gar auf dem Trottoir angekommen sind!
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