Für viele Rentnerinnen und Rentner sind Ergänzungsleistungen unerlässlich
Ausgabe: 04-2023 Datum: 28.04.2023
Thema: Sozialpolitik
In der Schweiz reichen die AHV und eventuelle minimale Pensionskassenrenten nicht aus, um die Existenz zu sichern.
Manchmal liegen gar beide zusammen noch unter der anerkannten absoluten Armutsgrenze (2022: 2’279 CHF für Alleinstehende, 3’418,50 CHF für Ehepaare) oder der Schwelle der Armutsgefährdung (2022: 2’506 CHF für Alleinstehende, 3’759 CHF für Ehepaare). [1]
[1] Quelle: Psinfo 3/2022, https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/publikationen/ps-info/archiv.html
In den meisten Fällen besteht deshalb ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Dieses System wurde 1960 eingeführt, um das Existenzminimum neben der AHV zu garantieren. Die EL tragen sicher dazu bei, dass Altersarmut oder Armutsgefährdung im Leben zu Hause nicht noch verbreiteter ist. Sie lassen dennoch nur eine spärliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu.
2021 bezogen 223’600 AHV-Beziehende Ergänzungsleistungen[1]. Der Altersmonitor 2022 von Pro Senectute[2] zeigt jedoch, dass bei 13,9 % der über 65Jährigen das Einkommen unter dieser absoluten Armutsgrenze liegt und insgesamt 20 % arm und/oder armutsgefährdet sind, also wesentlich mehr als jene, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen. b
Dieser Monitor zeigt auch, dass etwa 15,7 % (oder 230’000 Personen) der zu Hause lebenden Bevölkerung in der Schweiz über 65 Jahre keine EL[3] beziehen, obwohl gegebenenfalls ein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Gründe dafür gibt es mehrere: von Nichtwissen, Scham und Angst, Wertvorstellungen bis zu bewusstem Verzicht (teilweise aufgrund der Bedingungen)[4].
Was das Nichtwissen anbelangt, geben in einer Umfrage des SSR bei den zuständigen kantonalen Stellen alle an, dass sie bei der erstmaligen AHV-Verfügung eine Informationsbroschüre über die Ergänzungsleistungen abgeben. Zudem meinten sie, dass sie ihrer Informationspflicht ausreichend nachkämen, insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Pro Senectute und anderen Institutionen.
Die persönliche finanzielle Situation kann sich jedoch auch im Leben im Alter plötzlich verschlechtern. Deshalb regte der SSR bei den kantonalen Stellen an, dass sie nach dem Vorbild einiger Kantone jeweils Steuerveranlagungen, die auf Altersarmut schliessen lassen, wieder eine Information zum Anspruch auf EL beilegen.
Alle in dieser Hinsicht angeschriebenen kantonalen Stellen befanden jedoch, dass diese minimale Massnahme nicht zielführend sei und ohnehin schon alle Informationen bereitstünden.
Die Forderung nach mehr gezielten Informationen aufgrund der persönlichen finanziellen Lage von möglichen Anspruchsberechtigten muss deshalb weiterverfolgt werden.
Max Krieg, Präsident der SSR-Arbeitsgruppe „Soziale Sicherheit“
[1] Quelle: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/sozialhilfe/sozialhilfebeziehende/vorgelagerte-sozialleistungen/el-ahv-iv.html
[2] Quelle: Psinfo 3/2022, https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/publikationen/ps-info/archiv.html
[3] Quelle: https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/publikationen/altersmonitor/el-nichtbezug.html
[4] Quelle: Psinfo 1/2023, Psinfo (prosenectute.ch)