Individualbesteuerung für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner
Thema: Sozialpolitik
Nach dem heutigen Steuersystem werden Alleinstehende zu einem höheren Tarif als Verheiratete besteuert. Wird die Individualbesteuerung am 8. März angenommen, werden Unverheiratete mit tiefen und mittleren Einkommen weniger Steuern bezahlen müssen.
Gemäss Bundesamt für Statistik betrug der Anteil der Unverheirateten in der Schweiz (ledig, geschieden, verwitwet) am 31.12.2024 rund 770’000 gegenüber 995’000 Verheirateten. Der Anteil der Unverheirateten beträgt rund 44 Prozent und ist nicht vernachlässigbar.
Der Bericht «Die wirtschaftliche Situation der Alleinlebenden in der Schweiz» des Bundesamtes für Sozialversicherungen belegt, dass Alleinlebende im Rentenalter über ein tieferes Medianäquivalenzeinkommen verfügen als die Gesamtbevölkerung. Umso wichtiger ist für sie die Individualbesteuerung.
Mit der Individualbesteuerung wird der Steuertarif angepasst, was zur Folge hat, dass Personen mit hohen Einkommen mehr Steuern bezahlen müssen. In der Gruppe der Unverheirateten (gilt auch für Konkubinatspaare) ab einem reinen Einkommen von CHF 99 900 ohne Kinder beträgt die durchschnittliche Mehrbelastung 291 Franken.
Wenn man bedenkt, dass mit der Individualbesteuerung aber eine steuerliche Ungleichheit beseitigt wird, lohnt es sich auf jeden Fall, ein Ja in die Urne zu legen.
Weitere Information: Pro Single Schweiz
Sylvia Locher, Präsidentin Pro Single Schweiz