Inkrafttreten der Umsetzung des Gegenvorschlags zur abgelehnten Prämienentlastungsinitiative
Thema: Gesundheit
Vernehmlassung über KVG-Änderungen
Es gibt nur zwei Arten, um die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu finanzieren:
- einerseits die, durch progressive Steuern alimentierten Ergänzungsleistungen für bedürftige Rentner*innen, Sozialhilfe für die unter 65 Jahr alten Verarmten, die individuelle Prämienverbilligung (IPV), 55 % der stationären Kosten und staatliche Defizitdeckungen im stationären Bereich,
- andererseits die nicht sozialen und unsolidarischen «Kopfprämien» und Selbstbeteiligungen. Dieses Verhältnis wird mit der vorliegenden Umsetzung des Gegenvorschlages leider nur minim verbessert.
Die Massnahmen gegen das Wachstum der Gesundheitskosten haben bisher noch nie die Prämienlast spürbar gesenkt. Ausser Spesen nichts gewesen!
Die Forderungen der knapp abgelehnten SP-Prämienentlastungs-Initiative waren derart populär, dass sie ohne den indirekten Gegenvorschlag sicher angenommen worden wäre. Deshalb sollte dieser Gegenvorschlag den Zielen der 10-%-Initiative möglichst nahe kommen um dem Willen der Bevölkerung zu entsprechen. Eine klare Verbesserung gegenüber dem Status quo stellt die Forderung an die «geizigeren» Kantone dar, endlich ihren sozialen Verpflichtungen nachzukommen und genug Geld für dir IPV zur Verfügung zu stellen. Die Prämienlast wird mit dieser Vorlage leider dennoch nicht vom Sorgenbarometer der Bevölkerung verschwinden.
Spezifisch:
Es versteht sich von selbst, dass die Prämienlast sinken würde:
- durch die Ausweitung der IPV-Berechtigten
- durch ein Verhindern der Zweckentfremdung der IPV-Gelder für SVA-Unkosten, für die Übernahme der Verlustscheine uneintreibbarer Prämienausstände von den Krankenkassen, etc.
- durch einen zeitlich strafferen Umsetzungsplan für die Verpflichtungen der Kantone
- durch die Verwendung der Standardprämie statt Durchschnittsprämie für die Ermittlung der IPV-Berechtigungen. Warum? Viele der, am wenigsten Verdiendenden wählen die Maximalfranchise aus der puren Not, um die Krankenkassenprämien noch bezahlen zu können und damit den Gang ins Fürsorgeamt zu verhindern. Sie senken damit nicht nur die KK-versicherten Gesundheitskosten sondern auch die mittlere KK-Prämie und somit den Zugang zur IPV-Berechtigung – sie werden so gleich zwei Mal benachteiligt.
Die geplante Kürzung des Anstiegs des Bundesanteils auf das Niveau der neu festzulegenden Kostenziele für das Wachstum der OKP-Kosten steht im völligen Widerspruch zum im Rahmen dieser Vernehmlassung geplanten bescheidenen Ausbau der Prämienverbilligungen und wird von uns abgelehnt.
Wir hoffen auf eine Berücksichtigung unserer Überlegungen und verbleiben mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Vorstandes
Dr. med. David Winizki