Keine Strafprämie fürs Altsein!
Ausgabe: 01/2025 Datum: 06.01.2025
Thema: Gesundheit
Nein zu einem Alters-Zuschlag auf Krankenkassenprämien
Ein Alters-Zuschlag auf die Krankenkassenprämien für Seniorinnen und Senioren ist entschieden abzulehnen. Diese Maßnahme widerspricht dem grundlegenden Prinzip unseres Gesundheitssystems: dem Solidaritätsprinzip.
Widerspruch zum Solidaritätsprinzip
Unser Gesundheitswesen basiert auf dem Solidaritätsprinzip, wonach gesunde Versicherte für kranke Versicherte einstehen. Eine Zusatzprämie für ältere Menschen würde dieses Prinzip verletzen, denn sie hat den Charakter einer Strafgebühr allein aufgrund des Alters. Das ist weder solidarisch noch gerecht.
Lebenslange Leistungen der älteren Generation
Seniorinnen und Senioren haben über Jahrzehnte hinweg durch ihre Arbeit und Steuerzahlungen zum Wohlstand des Landes beigetragen. Im Alter tragen sie weiterhin über Steuern die Kosten für die Bildung und Zukunft der Jugend mit, darunter Schulen und Universitäten. Sie haben über viele Jahre hinweg die unsolidarischen Kopfprämien gezahlt – ein System, bei dem keine Rücksicht auf Vermögen oder Einkommen genommen wird. Das bedeutet, dass selbst Menschen mit bescheidenen mittleren Einkommen im Verhältnis mehr beitragen als reiche Bürger mit hohen Vermögen. Hier liegt der wahre Reformbedarf, wenn es um Gerechtigkeit in der Krankenversicherung geht.
Keine Strafprämie fürs Altsein
Es wäre eine grobe Ungerechtigkeit, ältere Menschen zusätzlich zu belasten. Stattdessen sollte das System grundlegend reformiert werden, indem die Kopfprämie abgeschafft und durch einkommensabhängige Prämien ersetzt wird. Diese würden eine gerechtere Verteilung der Kosten ermöglichen und besonders jungen Familien zugutekommen, die aktuell oft stark belastet sind.
Darum: Nein zu einer Altersstrafe, Nein zu einem Alters-Zuschlag auf Krankenkassen-prämien! Sondern Ja zu einem solidarischen Gesundheitssystem, das niemanden benachteiligt – weder Alt noch Jung.