Zuerst die Pandemie und nun der Klimanotstand – braucht es weitere Alarmzeichen?
Ausgabe: 07-2022 Datum: 31.08.2022
Thema: Generationendialog, News
Die Hitzewellen und die dramatischen Brände der letzten Wochen sollten uns aufrütteln!
Angesichts der Pandemie haben unsere Behörden uns Ältere als besonders verwundbar eingestuft. Die Hitzesommer werden offensichtlich zur Norm, verurteilen die Schwächsten unter uns zu Hausarrest und schränken unsere Bewegungsfreiheit ein. Die dringenden Maßnahmen lassen auf sich warten. Für uns, die Ältesten, ist die Gefahr akut.
Aus diesem Grund führen wir seit Herbst 2016 eine gerichtliche Klage gegen den Staat. Das ist eine Premiere in der Schweiz. Mit unserer Klage wollen wir das Grundrecht auf Gesundheit und Leben durchsetzen. Die Klimakrise ist eine Bedrohung für die Menschenrechte und gefährdet unsere Gesundheit.
Doch weder unsere Bundesbehörden noch die Schweizer Gerichte, insbesondere das Bundesgericht, das die Einhaltung der Grundrechte überprüfen soll, haben es für nötig befunden, unsere Klage inhaltlich zu prüfen. Damit stellen sie die Klimakrise außerhalb des Rechts. Die Zeit wird knapp. Folgt man dem Bundesgericht und den Bedingungen, die es stellt, wird es zu spät zum Handeln sein… Die Schweiz, ein reiches Industrieland, muss ihren Teil beitragen. Sie sollte vorbildlich sein, sie ist es aber nicht.
Im November 2020 haben wir beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde eingereicht, und im März 2021 hat der Gerichtshof im Gegensatz zu unseren Bundesbehörden und Gerichten grünes Licht für unsere Beschwerde gegeben und ihr eine vorrangige Behandlung eingeräumt.
Der EGMR schenkt unserer Klage somit höchste Aufmerksamkeit. Er anerkennt , dass es wichtig und dringend ist, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Staaten gegen die Menschenrechte verstoßen, wenn sie nicht die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Klimas ergreifen.
Im April 2022 hat der EGMR entschieden, dass unser Anliegen von seiner Großen Kammer, die aus 17 Richtern besteht, behandelt wird. Es wird in einer einzigen Instanz entschieden werden, sicherlich in einer öffentlichen Verhandlung. Es wird der erste Fall dieser Art sein, der vor dem EGMR verhandelt wird.
Mit derzeit über 2000 Mitgliedern zählen wir Klimaseniorinnen auf den EGMR, um unsere Regierung an ihre Pflicht zum Schutz vor den negativen Folgen der globalen Erwärmung und an ihre Verpflichtungen mit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens zu erinnern.
Mehr Informationen: Weblink Klimaseniorinnen
Anne Mahrer, Co-Präsidentin Klimaseniorinnen Schweiz