Kosten- und Qualitätsziele 2028- 2031 in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP
Thema: Gesundheit, News
STELLUNGNAHME der VASOS
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider
Sehr geehrte Damen und Herren
Die VASOS, als nationaler Dachverband der aktiven Seniorinnen- und Seniorenorganisationen, dankt Ihnen für die Gelegenheit, an der Vernehmlassung über die Kosten- und Qualitätsziele 2028-2031 in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP teilzunehmen. Die VASOS vertritt die Interessen und Anliegen der älteren Menschen in der Schweiz. Sie vereint 25 nationale, regionale und kantonale Senior: innen-Organisationen mit rund 130’000 Mitgliedern. Als Stimme des Alters begrüsst es die VASOS ausserordentlich, dass die Versicherten und insbesondere auch Ältere zur Konsultation eingeladen sind.
Gesetzlicher Auftrag Ausgangspunkt und Leitsatz
Die VASOS anerkennt die Notwendigkeit, das Wachstum der Gesundheitskosten zu dämpfen und vorhandene Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen besser zu nutzen. Mit dem Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» hat der Bundesrat gemäss Artikel 54 KVG den Auftrag, die Kostenentwicklung über Kosten- und Qualitätsziele zu steuern. Dies ausgehend von den «notwendigen Kosten für eine qualitativ hochstehende und angemessene Gesundheitsversorgung». Dieser Ansatz ist grundsätzlich richtig, setzt jedoch eine verlässliche Datenbasis voraus. Bezüglich Kosten und Leistungen ist die Datenlage vergleichsweise gut; hinsichtlich der Qualität der Gesundheitsversorgung weist sie jedoch erhebliche Lücken auf.
Solange diese Lücken bei den Qualitätsdaten bestehen, fehlt eine tragfähige Grundlage, um Kosten und Qualität gemeinsam zu steuern.
Für die VASOS gilt daher der Grundsatz: Die Qualität der Gesundheitsversorgung muss die Leitplanke für die Kostendämpfung sein.
Qualität als Leitplanke der Kostendämpfung
Unzureichende Datengrundlage für die Kosten- und Qualitätsziele 2028–2031
Der Bund hat die richtige Absicht und den richtigen politischen Auftrag, Kosten und Qualität gemeinsam zu betrachten. Aber Qualitätsnachweis und Qualitätsmessung sind in der Schweiz jedoch noch nicht so weit entwickelt, dass sie als hinreichend sichere Grundlage für die Definition der «notwendigen Kosten einer guten Versorgung» bilden. Für eine belastbare Verknüpfung von Kosten- und Qualitätszielen für 2028–2031 fehlen derzeit wesentliche Datengrundlagen. So weist das Institut «BSS Volkswirtschaftliche Beratung» in seiner Validierung des «Konzepts zur Festlegung der Kostenziele in der OKP» auf erhebliche Unsicherheiten bei Annahmen und Einflussgrössen hin.
Daher ist die Festlegung von verbindlichen Kosten- und Qualitätszielen für den Zeitraum 2028-2031 aus strukturellen und methodischen Gründen problematisch:
Fehlende Datenbasis – fehlende Wissensgrundlagen: Es fehlt an validen Daten für realistische und evidenzbasierte Ziele für 2028-2031. Auch ein systematisches Qualitätsmonitoring befindet sich bei der EQK erst im Aufbau.
Risiko von Fehlsteuerungen: Unzureichend auf medizinische Qualität abgestützte Kostenziele können Unterversorgung, Zugangsprobleme und Fehlanreize begünstigen.
Aus Sicht der VASOS ist eine verbindliche Kosten- und Qualitätssteuerung nur vertretbar, wenn gleichzeitig die notwendigen Daten-, Register- und Monitoringgrundlagen geschaffen und die Auswirkungen der Kostenziele laufend überprüft werden.
Patientenzentrierung statt blosser Kostenperspektive
Wenn die Alterung der Bevölkerung als ein zentraler Faktor für den Anstieg der Gesundheitskosten hervorgehoben wird, dürfen ältere Menschen nicht einfach als Versicherte oder Patient: innen nur mitgemeint werden. Ihre spezifischen Versorgungsbedürfnisse und -erfahrungen müssen unmittelbar in die Festlegung und Beurteilung der Kosten- und Qualitätsziele einfliessen. Gerade ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen sind besonders darauf angewiesen, dass Kostendämpfung nicht zu Qualitätseinbussen in Behandlung und Pflege führt, und weder Unterversorgung noch einen erschwerten Zugang zur Gesundheitsversorgung zur Folge hat. Patientenzentrierung heisst, Betroffene nicht nur zum Gegenstand der Steuerung zu machen, sondern sie an deren Ausgestaltung zu beteiligen.
Die VASOS fordert eine eigenständige Vertretung älterer Menschen in Gremien wie der EQK und der EKKQ.
Kostenziele als Steuerungsinstrument
Kostendämpfung darf nicht zum übergeordneten Steuerungsziel werden. Vielmehr soll sie Ineffizienzen, Über- und Fehlversorgungen reduzieren, ohne den Zugang zu medizinisch indizierten Leistungen, die Patientensicherheit und die Behandlungsqualität zu beeinträchtigen. Ökonomische Vorgaben dürfen medizinische Erfordernisse nicht dominieren.
Dabei ist entscheidend, zwischen beeinflussbaren Kosten und strukturell bedingten Kosten zu unterscheiden. Nicht jede Kostensteigerung ist Ausdruck von Ineffizienz – und nicht jede Kostensenkung bedeutet einen Effizienzgewinn.
Bei der Beurteilung des Kostenwachstums sind deshalb dessen unterschiedliche Ursachen zu berücksichtigen. Einsparpotenziale dürfen nicht primär bei der medizinisch und pflegerisch notwendigen Versorgung gesucht werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere auch die Arzneimittelkosten und -preise. Eine wirksame Kostendämpfung muss dort ansetzen, wo Preise, Fehlanreize sowie Über- und Fehlversorgung Kosten verursachen, ohne einen entsprechenden zusätzlichen Nutzen für die Patientinnen und Patienten zu schaffen.
Bei der Festlegung der Kostenziele ist zudem der Baumolsche Kosteneffekt zu berücksichtigen. Gerade in personalintensiven Bereichen wie der Pflege und Geriatrie sind Produktivitätssteigerungen nur begrenzt möglich, während die Löhne mit der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung steigen. Anders als etwa bei standardisierbaren medizinischen Eingriffen lässt sich der für eine gute Betreuung und Pflege notwendige Zeitaufwand nicht reduzieren.
Gesundheitskosten können deshalb stärker wachsen als das BIP, ohne dass dies Ausdruck von Ineffizienz ist.
Ein über dem BIP-Wachstum liegendes Kostenwachstum darf daher nicht automatisch, als Einsparpotenzial interpretiert werden.
Auch die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) weist auf Risiken einer zunehmenden Ökonomisierung hin: Medizinische Prioritäten können verzerrt, Über-, Unter- und Fehlversorgung begünstigt, sowie die Qualität und die Versorgungsgerechtigkeit beeinträchtigt werden. Damit kann die geplante Verknüpfung von Kosten- und Qualitätszielen auch medizinethische Grenzen berühren. Ein indizierter höherer medizinischer und pflegerischer Versorgungsbedarf darf beispielsweise weder als Ineffizienz missverstanden noch durch finanzielle Zielvorgaben indirekt sanktioniert werden.
Qualitätsmonitoring als Frühwarnsystem
Die Verknüpfung von Kosten- und Qualitätszielen erfordert ein nationales Qualitätsmonitoring, das nicht nur rückblickend berichtet, sondern als Frühwarnsystem funktioniert. Es muss früh erkennen, wenn Kostenziele unerwünschte Auswirkungen auf die Versorgungsqualität haben.
Vor diesem Hintergrund ist es widersprüchlich, wenn der Bund eine Steuerung des Gesundheitswesens über Kosten- und Qualitätsziele einführen will und gleichzeitig aber die Mittel für den Aufbau der dafür notwendigen Qualitätsentwicklung und Qualitätsmessung massiv kürzt. Ohne ein belastbares Qualitätsmonitoring besteht die Gefahr, dass unerwünschte Folgen der Kostensteuerung – insbesondere Unterversorgung, Zugangsprobleme und Einbussen in der Behandlungs- und Versorgungsqualität – erst erkannt werden, wenn sie bereits in erheblichem Masse eingetreten sind.
Wer Kosten steuert, ohne ausreichend zu wissen, welche gesundheitlichen Ergebnisse mit diesen Kosten erzielt werden, steuert teilweise im Blindflug. Es muss erkennbar sein, ob Einsparungen tatsächlich durch den Abbau unnötiger oder unwirksamer Leistungen entstehen oder allenfalls durch unerwünschte Effekte wie verzögerte Diagnosen und mangelhafte Behandlungs- und Versorgungsergebnisse oder Einschränkungen im Zugang zu medizinisch indizierten Leistungen.
Werden negative Entwicklungen festgestellt, sind die Kosten- und Qualitätsziele zu überprüfen und zu korrigieren.
Qualitätsziele um Outcome- und Indikationsqualität erweitern
Die bisherigen Qualitätsziele waren stark auf Strukturen, Systeme und Prozesse ausgerichtet. Für die neue Periode 2028-2031, in der Qualität erstmals parallel mit Kostenzielen überwacht werden soll, genügt das nicht mehr. Die Qualitätsziele sind von Beginn an um Outcome- und Indikationsqualität zu erweitern.
Die zentralen Forderungen der VASOS im Überblick
Für die Qualitäts- und Kostenziele 2028 – 2031 fordert die VASOS:
- Qualität als verbindliche Leitplanke: Kostenziele dürfen weder die Versorgungs- und Behandlungsqualität noch die Patientensicherheit oder den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen beeinträchtigen.
- Outcomequalität: Sie ist von Beginn an in die Qualitätsziele des Bundesrates einzubeziehen. Sie weist die erreichten Behandlungsergebnisse nach.
- Indikationsqualität: Sie ist im KVG explizit als Auftrag verankert und ist von Beginn an in die Steuerung mit Kosten- und Qualitätszielen einzubeziehen. Denn sie trägt dazu bei, dass nur medizinisch indizierte Behandlungen durchgeführt und unnötige oder ungeeignete Leistungen vermieden werden.
- Datengrundlagen und Register ausbauen: Ohne belastbare Outcome-Daten lassen sich weder Qualität noch tatsächliche Effizienz beurteilen.
- Qualitätsmonitoring von Beginn an einführen, als Frühwarnsystem etablieren und finanziell sicherstellen. Die für den Aufbau und Betrieb eines belastbaren nationalen Qualitätsmonitorings notwendigen Mittel müssen gewährleistet sein. Das Monitoring muss als Frühwarnsystem unerwünschte Effekte der Kosten- und Qualitätssteuerung frühzeitig erkennen.
- Korrekturmechanismen vorsehen: Zeigt das Monitoring negative Auswirkungen der Kosten- und Qualitätssteuerung, müssen die Ziele überprüft und nötigenfalls korrigiert werden.
- Fehlanreize und Risikoselektion verhindern: Eine Steuerung über Kosten- und Qualitätsziele darf keine Anreize schaffen, schwierige, multimorbide oder besonders betreuungs-intensive Patient: innen zu meiden oder medizinisch notwendige Leistungen hinauszuzögern.
- Betroffene von Beginn an beteiligen: Ältere Menschen müssen mit einer eigenständigen Vertretung in den für die Fragen der Kosten- und Qualitätssteuerung zuständigen Gremien EQK und EKKQ vertreten sein.
- Kostenursachen differenziert berücksichtigen: Kostenziele müssen zwischen vermeidbaren Kosten durch Ineffizienzen, Fehlanreize, Über- und Fehlversorgung oder unangemessene Preise und strukturell bedingtem Kostenwachstum unterscheiden. Insbesondere der Baumolsche Kosteneffekt in personalintensiven Bereichen wie Pflege und Geriatrie ist angemessen zu berücksichtigen.
Die VASOS unterstützt Kostendämpfung dort, wo Ineffizienzen, Über- und Fehlversorgung sowie Fehlanreize wirksam beseitigt werden. Wir lehnen jedoch eine Steuerung ab, bei der finanzielle Zielvorgaben faktisch darüber entscheiden, welche medizinisch notwendigen Leistungen erbracht werden und welche nicht.
Nicht Kostenziele dürfen die Qualität definieren. Vielmehr muss die medizinisch notwendige, wirksame, sichere und patientenzentrierte Versorgung bestimmen, innerhalb welcher Grenzen Kostensteuerung verantwortbar ist.
FAZIT: Die Qualität setzt der Kostensteuerung die Grenzen – nicht die Kosten der Qualität!
Die VASOS dankt Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen. Wir sind überzeugt, dass eine wirksame Kostendämpfung und eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung keine Gegensätze sein müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Auswirkungen der Kostensteuerung auf die Versorgungsqualität konsequent gemessen und die Interessen der Betroffenen angemessen einbezogen werden.
Gerne steht die VASOS für einen weiteren Dialog zu den Kosten- und Qualitätszielen zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
VASOS – FARES – FAPAS
Bea Heim, Präsidentin, eNationalrätin – 079 790 52 03
Inge Schädler, Vizepräsidentin – 079 614 94 92
Laurence Fehlmann Rielle, Präsidentin AG Gesundheit, Nationalrätin – 079 101 53 98
David Winizki, Arzt, VASOS/AVIVO – 079 227 00 17
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