Meilenstein auf dem Weg zur Erarbeitung einer UNO Altenrechtskonvention
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Ein grosser Schritt ist getan!
Am 3. April verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat (UNHRC) per Konsens die Resolution A/HRC/58/L.24/Rev.1 zur Schaffung einer offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, mit dem Auftrag, einen Entwurf für ein rechtsverbindliches internationales Instrument zu den Menschenrechten älterer Menschen auszuarbeiten und ihm vorzulegen.
Nach 14 Jahren (!) Arbeit einer “Open-Ended Working Group on Ageing”, die erhebliche Lücken im Schutz der Rechte älterer Menschen aufzeigt und nach dem durch die Resolution 78/32 der UN-Generalversammlung vom 13. August 2024 gegebenem grünen Licht geht es sonit endlich weiter !
Die UNHRC-Resolution ist diplomatisch vorsichtig formuliert und beschränkt sich auf eine Detaillierung des Vorgehens. Der Entscheid war nämlich alles andere als sicher, wie es die Antwort des Bundesrats vom 17.3. 2025 auf die von Nationalrat Nicolas Walder eingereichte Frage 25.7228 Unterstützt der Bundesrat die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens über die Rechte älterer Personen ? bestens illustriert :
“Die Schweiz setzt sich für die Achtung und Förderung der Rechte älterer Menschen ein.
Der Bundesrat befürwortet jedoch nicht die Ausarbeitung eines neuen internationalen Vertrags über die Menschenrechte älterer Menschen. Er ist der Ansicht, dass es in diesem Bereich keine normativen Lücken gibt und dass die bestehenden Menschenrechtsübereinkommen und -mechanismen so umgesetzt werden müssen, dass die Rechte älterer Menschen gewährleistet und verteidigt werden”.
Nun fordert Ziffer 6 der UNHRC-Resolution “die Staaten, die zuständigen Organisationen, Institutionen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen, die nationalen Menschenrechtsinstitutionen und die Zivilgesellschaft, insbesondere ältere Menschen und die sie vertretenden Organisationen auf, einen aktiven und nützlichen Beitrag zur Arbeit der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu leisten“.
Somit lasst uns den Bundesrat auffordern, eine Umfrage zu veranlassen, um den Wahrheitsgehalt seiner Ansicht zu überprüfen, es gäbe keine normativen Lücken in diesem Bereich. Zweifelsohne wird er von den älteren Menschen und den Organisationen, die sie vertreten, viel zu lernen haben! Angefangen bei dem, was wir auf der Mitte Oktober anlässlich des 35-jährigen Bestehens der VASOS programmierten Veranstaltung zum Thema Diskriminierung älterer Menschen hören werden.
Das 2006 verabschiedete, von der Schweiz 2014 ratifizierte Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen illustriert dass solche rechtsverbindlichen internationalen Instrumente ein starker Hebel sind, um die Situation voranzubringen!
Hans Peter Graf, Mitglied Stiftungsrat FAAG – Stiftung für die Ausbildung von SeniorInnen in Genève
Mehr dazu: http://www.faag-ge.ch/post/convention-droits-humains-des-personnes-âgées