So lange wie möglich zu Hause leben…
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...Die geteilte Familienhelferin: ein wichtiger Baustein für ein würdevolles Altern
«Für ein würdevolles und selbstbestimmtes Alter» – so lautet das Leitmotiv des Vereins VASOS / FARES. Doch wie frei ist die Entscheidung tatsächlich, im letzten Lebensabschnitt zu Hause zu bleiben?
Ist der Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim immer eine bewusste Wahl – oder oft das Resultat fehlender Alternativen?
In einer Gesellschaft, die immer schneller altert und in der sich familiäre Strukturen stark verändern, werden diese Fragen zunehmend zentral. Die Stärkung des Verbleibs zu Hause ist nicht nur ein weitverbreiteter Wunsch älterer Menschen, sondern auch eine soziale, organisatorische und finanzielle Herausforderung.
In dieser Ausgabe der ATTE-Newsletter stellen wir eine Fachfrau vor, die seit fast zehn Jahren bei der öffentlichen Spitex-Organisation der Region Bellinzona das innovative Modell einer Familienbegleiterin im Sharing-Modell (auf Italienisch: Collaboratrice Familiare Condivisa) lanciert hat, bei dem sich mehrere Familien eine professionelle Unterstützung im Familienalltag teilen. Das Konzept hat grossen Erfolg und wird demnächst im ganzen Kanton Tessin eingeführt.
Wer ist die geteilte Familienhelferin?
Die geteilte Familienhelferin verfügt über eine Ausbildung des Schweizerischen Roten Kreuzes (120 Stunden) oder über das kantonale Diplom als Familienhelferin. Auch Personen ohne Vorerfahrung können diesen Beruf ergreifen, sofern sie bereit sind, die erforderliche Ausbildung innert angemessener Frist zu absolvieren.
Was sind ihre Aufgaben?
Die CFC (Collaboratrice Familiare Condivisa) bietet eine individuell angepasste Unterstützung für die betreute Person und entlastet gleichzeitig die betreuenden Angehörigen. Ihre Tätigkeit umfasst Unterstützung im Alltag, soziale Präsenz, Förderung der vorhandenen Selbstständigkeit sowie Begleitung bei Aktivitäten ausser Haus.
Warum ist diese Funktion so wichtig?
Die Erfahrung zeigt, dass punktuelle und kurzzeitige Einsätze oft nicht ausreichen. Fehlt eine kontinuierliche Begleitung, drohen Isolation, Motivationsverlust und eine rasche Verschlechterung des Gesundheitszustands. Eine kontinuierliche, beziehungsorientierte Betreuung kann dem entgegenwirken und den Verbleib zu Hause deutlich verlängern.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 50–52 Franken pro Stunde. Der Eigenanteil der betreuten Person beträgt derzeit 25 Franken pro Stunde. Die Finanzierung kann über allfälligen Zusatzversicherungen des KVG (Krankenversicherungsgesetzes), Ergänzungs-leistungen zur AHV/IV oder gegebenenfalls über eine Hilflosenentschädigung erfolgen.
Für weitere Infos über diese Figur konsultieren Sie die Webseite www.abad.ch/nuovi-progetti/ oder nehmen Sie direkt Kontakt auf mit mir: roberto.mora@abad.ch
In der nächsten Ausgabe des VASOS-Newsletter stellen wir eine weitere Schlüsselrolle vor: «Die soziale Quartier- bzw. Dorfbegleitung», die gezielt der Vereinsamung entgegenwirkt.
Roberto Mora, Direktor ABAD Bellinzona