Teilrevision des Opferhilfegesetzes OHG
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Wo bleibt die Opferhilfe speziell für Gewaltbetroffene im Alter?
Die VASOS hat sich an der Vernehmlassung zum Opferhilfegesetz OHG beteiligt. Sie begrüsst an sich die Vorschläge des Bundesrates, stellt aber Forderung für Opferhilfe speziell für Gewaltbetroffene im Alter.
Generell begrüsst die VASOS die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung des Auftrages aus den Motionen 22.3234 Carobbio Guscetti, 22.3333 Funiciello und 22.3334 de Quattro und die damit einhergehende Ausweitung des OHG. Die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates sind ein erster Schritt, um das OHG den Herausforderungen anzupassen und die Unterstützung von Gewaltopfern zu verbessern.
Die VASOS bedauert es aber ausdrücklich, dass Gewalt im Alter nicht angesprochen wird, nur bestenfalls mit dem Begriff der «häuslichen Gewalt» mitgemeint ist. Aus Alterssicht braucht es gezielte Strategen zum Schutz vor Gewalt im Alter und Massnahmen, welche Schutz vor Gewalt und Hilfen bei Abhängigkeiten in Betreuungs- und Pflegesituationen vorsehen, gerade auch wenn Betroffene nicht in der Lage sind, Hilfen anzufordern oder Schutzangebote in Anspruch zu nehmen.
Forderung:
Die VASOS fordert von Bund und Kantonen gezielte Strategien und konkrete Massnahmen der Prävention sowie die Verbesserungen von Rahmenbedingungen zur Verhinderung von Gewalt gegenüber älteren Menschen. Entsprechendes ist gesetzlich zu verankern.
(Auszug aus der Vernehmlassungsantwort der VASOS / www.vasos.ch/Publikationen