VASOS nimmt Stellung zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG)
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Die VASOS fordert, dass der Schutz älterer Menschen vor Gewalt stärker gesetzlich verankert wird
Der Verband Aktiver Senior:innenorganisationen Schweiz VASOS fordert den Schutz älterer Menschen vor Gewalt explizit gesetzlich zu verankern und appelliert an Bund und Kantone, dass sie gemeinsam ihre Verantwortung gegenüber älteren Gewaltopfern und deren besonderen Schutzbedürfnissen ernst nehmen.
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 9. Oktober 2024 eröffnet. Die VASOS, der nationale Dachverband aktiver Senior:innen und Selbsthilfeorganisationen, begrüsst die Vorschläge des Bundesrates, fordert jedoch spezifische Verbesserungen für ältere Menschen, die von Gewalt betroffen sind.
Antwort Vernehmlassung Opferhilfegesetz
Die VASOS unterstützt die im Vorentwurf vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung der parlamentarischen Motionen (22.3234, 22.3333, 22.3334), welche die Ausweitung der Opferhilfe auf weitere Gewaltopfergruppen anstreben. Diese Reformen sind ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu Unterstützung und Schutz für Gewaltopfer zu verbessern. Allerdings bedauert die VASOS, dass Gewalt im Alter nicht explizit thematisiert wird.
Gewalt im Alter: gezielte Strategien erforderlich
Senior:innen sind von Gewalt sowohl im häuslichen als auch im institutionellen Umfeld betroffen, oftmals ohne Möglichkeit, Schutzangebote wahrzunehmen. Die VASOS fordert, dass der Schutz älterer Menschen vor Gewalt stärker gesetzlich verankert wird. Notwendig sind gezielte Präventionsstrategien sowie Rahmenbedingungen, die Betreuungs- und Pflegesituationen sicherer gestalten.
Konkret schlägt die VASOS vor:
- Informationspflicht der Kantone:
Damit Opferhilfeangebote auch für ältere Menschen leicht zugänglich sind, fordert die VASOS eine Ergänzung des Gesetzestextes, die eine analoge Verbreitung von Informationen sicherstellt, z. B. in der Presse, im Radio und im Fernsehen.
Formulierungsvorschlag:
„Die Kantone machen die Opferhilfe nicht nur digital, sondern auch papiergebunden und analog in Medien wie der Presse, Radio und TV bekannt.“
- Mindest-Aufbewahrungsfrist für Dokumentation und Spuren:
Um den Bedürfnissen älterer Gewaltopfer gerecht zu werden, schlägt die VASOS vor, eine Mindest-Aufbewahrungsfrist von drei Jahren gesetzlich festzulegen. Dies entspricht der Verjährungsfrist für Straftaten mit geringeren Geldstrafen.
Formulierungsvorschlag:
„Die Dokumentation und Spuren sind während mindestens drei Jahren aufzubewahren.“
Die VASOS appelliert an den Bund und die Kantone, ihre Verantwortung gegenüber älteren Gewaltopfern gemeinsam ernst zu nehmen und deren besonderen Schutzbedürfnissen in der Teilrevision des OHG Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüssen
Kontakt:
Bea Heim, Präsidentin VASOS
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bea-heim@bluewin.ch
Inge Schädler, Vizepräsidentin VASOS
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Max Krieg, Arbeitsgruppe
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