Ungültige Kündigungen für Sugus-Mieter:innen…
Thema: Wohnen im Alter & Mobilität
...Die Sugus-Mieter:innen in Zürich müssen vorerst nicht ausziehen!
Im Januar hat das Bezirksgericht Zürich entscheiden, nicht auf die Klage der Vermieterin einzutreten. Das Gericht begründet in einer Mitteilung seinen Entscheid mit nicht erfüllten Prozessvoraussetzungen.
105 Mietparteien erhielten bereits Ende Dezember 2024 die erste Kündigung, die später für ungültig erklärt wurde. Auch die zweite Kündigung hielt vor der Schlichtungsbehörde nicht stand. Die Vermieterin zog Fall aber weiter. Auch der Entscheid vom Bezirksgericht bringt den Mieter:innen vorerst nur vorläufiges Aufatmen, denn auch jetzt kann die Vermieterin den Fall weiterziehen
Verena Loembe, Vorstand VASOS
Quelle: Foto – Karin Hofer, Ausgabe NZZ 04.12.2024