VASOS Position zur Altersvorsorge AHV und BVG
Thema: Sozialpolitik
Altersvorsorge: Die Position der VASOS zur 2. Säule (BVG)
Anfang April folgte die VASOS – der Verband Aktiven Senior:innen-Organisationen der Schweiz – einer Einladung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zu einem Gespräch über die Altersvorsorge. Als engagierte Stimme in der öffentlichen Debatte setzt sich die VASOS aktiv für Verbesserungen sowohl in der AHV (1. Säule) als auch in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ein.
Dabei liegt der Fokus auf einer starken und solidarisch finanzierten AHV sowie auf der Stärkung der Renten im Rahmen der beruflichen Vorsorge.
In diesem Zusammenhang hat die VASOS Frau Bundesrätin Baume-Schneider ein schriftliches Positionspapier übermittelt, das die VASOS-Position zur Reform der 2. Säule (BVG) darlegt.
Bereits drei Anläufe zur Reform des BVG mit dem Ziel, den Umwandlungssatz zu senken, scheiterten vor dem Volk. Die letzte BVG-Reform wurde am 22. September 2024 mit 67,1% der Stimmenden haushoch verworfen. Die Botschaft der Bevölkerung ist klar: Hände weg von Rentensenkungen! Nun sucht Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider nach Lösungen im Dialog mit “zentralen Akteuren”. Zu diesen zählt sich auch die VASOS, als nationaler Dach-verband Aktiver Senior:innen mit über 130‘000 Mitgliedern. Die VASOS war an der bundes-rätlichen Anhörung am 1. April 2025 dabei. Sie überreichte einen umfassenden Forderungskatalog.
Die Positionen der VASOS zur Altersvorsorge
Die VASOS setzt sich für eine starke und sichere Altersvorsorge für Jung und Alt ein. Für eine starke AHV und eine 2. Säule, die tatsächlich eine Weiterführung des gewohnten Lebens ermöglicht. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung der AHV als wichtigste Säule der Altersvorsorge. Wir unterstützen grundsätzlich alle sozialen Anstrengungen, welche die AHV als Grundrente näher an das Verfassungsziel der Existenzsicherung heranführen:
Stärkung der AHV Renten als wichtigste Säule der Altersvorsorge:
- Wir unterstützen grundsätzlich alle sozialen Anstrengungen, welche die AHV als Grundrente näher an das Verfassungsziel der Existenzsicherung heranführen:
- Die AHV-Renten für Menschen mit tiefen Einkommen sind anzuheben.
- Die 13. AHV ist mit Lohnprozenten und Steuergeldern statt einer Erhöhung der Mehrwertsteuern zu finanzieren.
- Der Bund darf seinen Beitrag an die AHV nicht senken, er müsste ihn vielmehr erhöhen. Dies mit Blick auf die zu erwartenden Mehrkosten und als Zeichen der Wertschätzung des Alters.
BVG Rente deckt den gewohnten Lebensstandard:
- Die BVG-Rente ist so auszugestalten, dass sie mindestens den gewohnten Lebensstandard im Alter sichert.
AHV/BVG haben sich per Teuerungszulage der Kostenentwicklung anzupassen:
- Entsprechend dem Grundsatz der Besitzstandgarantie sind die Renten aus beiden Säulen laufend der effektiven Kaufkraftentwicklung anzupassen.
AHV/BVG Referenzalter wird nicht erhöht.
- Im März 2024 lehnten 75% eine Erhöhung des Rentenalters für alle ab!
BVG Renten auch für tiefe Einkommen und Teilzeitarbeit:
- Im BVG sollen Personen mit bescheidenen Einkommen und Einkommen aus verschiedenen Teilzeit-Arbeitsverhältnissen auf der Basis des Totallohnes versichert sein.
Im BVG sind Erziehungs- und Betreuungsgutschriften einzuführen:
- Analog der AHV sind Erziehungs- und Betreuungsgutschriften einzuführen.
BVG Mindestumwandlungssatz (MUWS):Volksabstimmung muss möglich bleiben!
- Der MUWS bestimmt die Rentenhöhe, eine sehr politische Frage. Die Höhe des MUWS soll das Parlament und nicht der Bundesrat per Verordnung festlegen. Sonst sind Volksabstimmungen wie im Herbst 24 nicht mehr möglich.
BVG Mindestverzinsung muss angemessen sein:
- Die aktuelle Verzinsung des Alterskapitals von Arbeitnehmenden ist mit 1,25% zu tief, gemessen an den Renditen der Pensionskassen von 8%.
BVG Vorsorgeeinrichtungen – nicht ohne mind. eine Vertretung der Pensionierten!
- Die fehlende Stimme Pensionierter in Vorsorgeeinrichtungen führt zu einer Verkennung des Rentenbedarfs im Alter (z.B. fehlender Teuerungsausgleich).
BVG – Verwaltungskosten und Legal Quote senken!
- Versicherte bezahlen mit ihrem Alterskapital hohe Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten. Transparenter Wettbewerb senkt diese.
- Heute können die Versicherer bis zu 10% der Erträge = Legal Quote, für sich behalten. Dieser Anteil ist zu senken. Das Geld gehört den Versicherten.
BVG – dient der Altersvorsorge und nicht der Steueroptimierung!
- Steuerprivilegien für sehr hohe Vorsorgevermögen verleiten, die 2.Säule mehr für die Steueroptimierung als zur eigentlichen Altersvorsorge zu nutzen. Bezüge sind stärker zu besteuern. Die Steuerbelastung der Rentenauszahlungen soll nicht höher als die der Kapitalauszahlung sein. Denn, verliert der Kapitalbezüger sein bezogenes Alters-kapital, muss die Gesellschaft mit Steuern für die EL-Kosten aufkommen. Dieses Risiko ist zu minimieren.
BVG Finanzierung – über Lohnprozente Arbeitgebende (mind. 50%) – und Arbeitnehmende
AHV Abschaffung des Ehepaar-Plafonds und damit der Heiratsstrafe?
- Mit einer Aufhebung des Rentenplafonds für Ehepaare müsste auch eine Anhebung tiefer Renten von Alleinstehenden und Alleinerziehenden beschlossen werden.
Bea Heim und Inge Schädler, März 2025