Vernehmlassung 13. AHV
Thema: Sozialpolitik
Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Die VASOS begrüsst es, dass der Bundesrat die notwendige Zusatzfinanzierung für die
Auszahlung der 13. AHV-Rente so regelt, dass sie ab 2026 erfolgen kann. Ein Aufschub wie
von der SGK-S mehrheitlich vorgeschlagen, kommt für die VASOS nicht infrage. Das
eindrücklich deutliche Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zur Initiative für eine 13. AHV und
damit zu einer Erhöhung der AHV-Rente um 8,3%, verpflichtet zu einer zügigen Auszahlung ab
2026. Dabei halten wir fest, dass die Einführung einer 13. AHV-Rente keine Kürzungen der
Ergänzungsleistungen zur Folge haben darf.
Wichtig aus Sicht der VASOS ist zudem, dass die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente nicht
zu Kürzungen anderer Bundesausgaben wie z.B. in den Bereichen Entwicklungshilfe, Bildung
oder Kultur usw. führt.
Prozentuale Senkung des Bundesbeitrages
Die VASOS lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene vorübergehende Senkung des
Bundesbeitrages von 20,2% auf 18,7% entschieden ab. Solche zeitlichen Provisorien verleiten
schliesslich doch dazu, definitiv fortgesetzt zu werden. Dies würde eine Missachtung des
Volksentscheides und letztlich eine Systemänderung bedeuten.
Finanzierung
Die VASOS befürwortet die Zusatzfinanzierung über eine Erhöhung der AHV-Beiträge von je
0,4% vonseiten der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden. Diese Variante ist gesetzlich
rasch umsetzbar und stellt eine Lösung dar, welche die Kaufkraft der Leute schont.
Sie entspricht der Variante 1A, soll jedoch ganz klar ohne Kürzung des Bundesbeitrages
umgesetzt werden.
Wir sind zudem der Meinung, dass der Bundesrat ergänzend noch anderweitige
Finanzierungsquellen ins Auge fassen sollte wie z.B. eine Erhöhung der Bundessteuern oder
ergänzend die Besteuerung von Finanztransaktionen.
Eine Aufteilung der Zusatzfinanzierung in AHV-Beiträge und Mehrwertsteuerprozente lehnt
die VASOS ab. Sie ist zudem entschieden gegen einen Ausgleich der vorgeschlagenen
prozentualen Kürzung des Bundesbeitrages durch weitere AHV-Beitragspunkte.
Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer (MWST)
Die VASOS lehnt eine solche Variante ab. Sie ist der Auffassung, dass die gering- und
normalverdienenden Familien und Rentner:innen nicht noch zusätzlich durch höhere
Mehrwertsteuern belastet werden sollten. Damit würden zudem die rund 800‘000 im Ausland
lebenden Pensionierten bevorzugt, die nicht der schweizerischen MWST unterworfen sind.
Eine Anhebung der MWST würde eine Volksabstimmung mit ungewissem Ausgang bedingen
und auch unnötige Verzögerungen der Auszahlung der 13. AHV zur Folge haben und damit
den Auftrag der Initiative missachten. Die VASOS lehnt daher eine Anhebung der MWST ab.
Auszahlung der 13. AHV
Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates (ausschliessliche Einmalzahlung jeweils im
Dezember jeden Jahres) plädiert die VASOS für eine monatliche Auszahlung der 13. AHV-Rente
mit einem Zuschlag von 8.33% auf die AHV-Monatsrente. Diese Lösung kommt vor allem jenen
Pensionierten zugute, die mit nur tiefen Renten ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen,
insbesondere jenen, deren Renten nur knapp über der EL-Anspruchsgrenze liegen.
Artikel 34 ter ist entsprechend anzupassen.
Inge Schädler Bea Heim
Vizepräsidentin VASOS Präsidentin VASOS
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