Änderung der Krankenversicherungsverordnung (Kosten– und Qualitätsziele)
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Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Besten Dank für die Gelegenheit zur oben erwähnten Vernehmlassung. Die VASOS nimmt dazu aus Sicht des Alters im Folgenden gerne Stellung.
Grundsätzliche Anmerkungen
Grundidee der Vorlage ist es, das Kostenwachstum in der Grundversicherung, der OKP, mittels Festlegung von Kosten- und Qualitätszielen zu dämpfen. Dass zur Festlegung der Kosten- und Qualitätsziele nebst den Kantonen, Leistungserbringern und Versicherern, auch die Versicherten zur Anhörung sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene eingeladen werden sollen, begrüsst die VASOS ausdrücklich. Wir sind aber ebenso klar der Meinung, dass sowohl bei der Anhörung wie auch in der geplanten Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) explizit eine Vertretung sowohl der PatientInnen wie auch des Alters und nicht nur der Versicherten mitwirken muss.
Die neue Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) hätte die Aufgabe die Kostenentwicklung systematisch und kontinuierlich zu überwachen. Dies wäre u.E. zu einseitig. Vielmehr bräuchte es Transparenz hinsichtlich falscher Anreize im System und vor allem auch hinsichtlich der Indikations- und Leistungsqualität (in Erfüllung von KVG Artikel 58c Abs. 1h).
Die VASOS stellt kritisch fest, dass vor allem von der Kostenentwicklung die Rede ist, während die Strategie des Qualitätsmonitorings ziemlich unkonkret bleibt. Viel mehr als dass der Bundesrat die Kosten- und die Qualitätsziele koordiniert festlegt, und dass eine Zusammenarbeit der EQK und der EKKQ vorgesehen sei – beides eigentlich Selbstverständlichkeiten, wenn es schon die beiden Kommissionen geben soll – ist in der Vorlage nicht zu finden. Ebenso kritisieren wir, dass der Bundesrat erst mit dieser Vorlage den Aufbau und Betrieb eines nationalen Monitoringsystems der Leistungen im Gesundheitswesen der EQK in Auftrag geben will. Dies obwohl Artikel 58 KVG, mit der Bestimmung zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, bereits seit 2021 in Kraft ist.
Dabei ist klar, wenn die Kostenziele zur obersten Maxime werden, leidet die Qualität der Gesundheitsversorgung. Dies droht umso mehr, als bezüglich der Qualitätssicherung noch kaum Transparenz besteht und zu wenig in die Patientensicherheit investiert wird, wie z.B. die Kürzungen der Gelder für Swiss NOSO, für die Bekämpfung von Infekten in Spitälern und Heimen, belegen.
Wir bezweifeln die Annahme des Bundesrates, dass die Kostenziele keine negativen Konsequenzen für die Qualität oder für den Zugang zu medizinischen Leistungen haben werden. Eine Annahme, die leider für ältere PatientInnen schon heute nicht mehr stimmt. Ein weiterer Anstieg negativer Konsequenzen in der Versorgungsqualität ist leider zu befürchten. Darum fordern wir rasche Massnahmen für Transparenz in der Qualität der medizinischen Versorgung. Ein zeitnahes Monitoring ist zu begrüssen, aber es muss rascher und konsequent installiert werden.
Die im Rahmen des Sparpakets 27 vorgesehene Koppelung der Prämienverbilligung an die im Voraus festgelegten Kostenziele lehnen wir ab. Die Prämienverbilligung soll wie bis anhin die tatsächlich eintretende Kostensteigerung entsprechen. Insbesondere tiefe und mittlere Einkommen und damit sehr viele Haushalte mit bescheidenen Renten hätten ein zusätzliches Kostenrisiko zu tragen. Damit würden vulnerable Gruppen gleich doppelt belastet. (Siehe entsprechende Vernehmlassung der VASOS zum Entlastungspaket 27).
In diesem Sinn hoffen wir als VASOS auf die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und danken schon im Voraus dafür.
Bea Heim Präsidentin VASOS
ehem. Nationalrätin
079 790 52 03
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