Vernehmlassung Bundesgesetz: Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
Datum: 02.09.2020
Thema: Sozialpolitik, Gesundheit
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
An das
Eidgenössische Departement
des Innern EDI
3003 Bern
Per Mail:
aufsicht-krankenversicherung@bag.admin.ch
gever@bag.admin.ch
Bern, den 1. September 2020
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Regulierung der
Versicherungsvermittlertätigkeit
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset
Besten Dank für die Einladung zur oben erwähnten Vernehmlassung. Die VASOS FARES nimmt dazu im Folgenden gerne Stellung.
Da unser Land in der gesundheitlichen Grundversicherung keine Einheitskasse kennt, sind jährlich hunderttausende Versicherte auf der Suche nach bezahlbaren Prämien, zu einem Wechsel der Krankenkassen gezwungen. Diese Suche ist unnötig und teuer. Noch teurer und belastender wird das Vorgehen durch die von den Krankenkassen betriebene telefonische Werbung sowie durch die überrissenen Provisionen für die Vermittlung neuer Kunden. Denn selbst diese Werbung finanzieren die Versicherten über ihre Krankenkassenprämien.
Vermittlerprovisionen und Kaltaquisen sind seit Jahren ein öffentliches Ärgernis. Insbesondere im VVG haben die Provisionen ein in jeder Hinsicht ungesundes Ausmass erreicht. Nicht nur unerwünschte Telefonanrufe sind die Folge, sondern viele unqualifizierte Äusserungen von „wilden Maklern“, teilweise vom Ausland agierend. Umso ernüchternder ist, was nun dabei im Rahmen dieser Vorlage herausgekommen ist.
So basiert der vorliegende Gesetzesentwurf auf einer doppelten Freiwilligkeit, d.h. die Versicherungen können eine Vereinbarung abschliessen, die der Bundesrat daraufhin für allgemein verbindlich erklären kann. Letzteres erstens nur in einem eigenschränkten Geltungsbereich und zweitens nur auf Gesuch von Versicherern, die zusammen mind. 66% der Versicherten vertreten. Damit ist aber nicht garantiert, dass sich daraus für die Regulierung Fortschritte ergeben, was als absolut ungenügend bezeichnet werden muss.
Wir begrüssen an der Vorlage, die klaren Sanktionsbestimmungen, sowie vorgesehene Bussen, sowie die im erläuterten Bericht klar festgelegte Definition der Vermittlertätigkeit. So wird es den Vermittlern verunmöglicht auf dem Weg des «Insourcing» die neuen Regeln zu umgehen. Obwohl sicher von den grossen Versicherern mit Widerstand gegen die neue Definition der Vermittlertätigkeit zu rechnen ist, muss im neuen Gesetz unmissverständlich und klar die beschriebene Definition dafür festgeschrieben werden.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, unsere Stellungnahme zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüssen
VASOS, Co-Präsidium
Bea Heim, ehemalige Nationalrätin Jacques Morel, ehem. Vizedirektor BLW
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