Vernehmlassung Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Thema: Wohnen im Alter & Mobilität
Stellungnahme der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen (VASOS) zum Vernehmlassungsverfahren betreffend Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Die VASOS bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme der Verordnung des ATSV.
Vorbemerkung
Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Demgemäss erwähnt die Bundesverfassung unter den Sozialzielen im Artikel 41 “eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen”. Ebenso fördert der Bund gemäss Artikel 108 im Rahmen der Wohneigentumsförderung, die dem Eigenbedarf von privatem Wohneigentum dient, “namentlich die Interessen von Familien, Betagten, Bedürftigen und Behinderten“.
Betreffend die Besteuerungsgrundsätze stipuliert die Bundesverfassung Art. 127: “Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten”.
Die Mietkosten sowie auch die Besteuerung des Eigenmietwerts des selbstbewohnten Wohneigentums bedeuten für MieterInnen und auch für WohneigentümerInnen mit bescheidenem Einkommen oft eine schwer tragbare finanzielle Belastung, vor allem wenn sie bereits aus dem Erwerbserleben ausgeschieden sind.
Es besteht deshalb ein legitimer Handlungsbedarf. Allerdings nicht im Sinne des von der WAK-SR vorgeschlagenen Systemwechsels, den wir als eigentliche “Mogelpackung” beurteilen.
Aus Sicht der Arbeitsgruppe Wohnen und Mobilität der VASOS geht der Vorschlag in die falsche Richtung und verkörpert einen weder für die MieterInen noch für die EigentümerInnen gerechten Handlungsansatz.
Anzustreben ist eine nicht-diskriminierende und sozial abgefederte dem Art. 127 BV gerecht werdende fiskalische Lösung für beide, MieterInnen wie auch WohnungseigentümerInnen mit bescheidenen Einkommen. Diese von uns angestrebte Lösung sollte MieterInnen nicht gegen EigentümerInnen ausspielen, und sie sollte zudem die Erhaltung der Bausubstanz durch den erforderlichen Unterhalt im Sinne einer intergenerationellen Solidarität ermöglichen. Wir wollen ja den nachfolgenden Generationen keine Bauruinen weitergeben.
Der Fragenbogen inkl. Antworten finden Sie in der Beilage.
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