Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier
Datum: 05.12.2023
Thema: Gesundheit, News
Stellungnahme des SSR
VASOS wie auch der schweizerischer Seniorenrat SSR begrüssen die Bemühungen und die Absicht das EPD möglichst in der ganzen Bevölkerung zu verankern. Damit dies gelingen kann, ist die Umsetzung so zu gestalten dass Nutzerinnen und Nutzer – Hausärzteschaft, Spitäler, Betroffene Patienten usw. – das EPD als positive Hilfe empfinden, die Ihnen die Arbeit, die Qualität der Arbeit und die Effizienz der Arbeit hilft zu verbessern und erleichtern! Speziell weisen wir darauf hin, dass die Nutzung des EPD barrierefrei zu gestalten ist, damit der Zugang und der Umgang mit dem EPD auch für Menschen mit Handicaps wie z.B. mit eingeschränktem Sehvermögen sichergestellt ist.
Die Patientensicherheit und die Qualität des Gesundheitssystems hängen eng mit dem praktizierten Informationsaustausch zusammen. Dieser wird mit der Gestaltung des EPD als interoperable Datenplattform in der Effizienz hoffentlich steigern. Das EPD als Instrument der Krankenversicherung zu betrachten und das EPDG auch auf Artikel 117 Absatz 1 der Bundesverfassung abzustützen eröffnet dem Bund neue Handlungsspielräume, die es erlauben, Kompetenzen und Aufgaben von Bund und Kantonen im Zusammenhang mit dem Betrieb des EPD umfassend zu regeln. Der bisherige dezentrale Weg beim EPD hat sich nicht bewährt. Daher begrüssen wir, dass der Bund im Ausbau des EPD zu einer interoperablen Datenplattform die Führung und Verantwortung übernimmt. Deshalb sind wir der Meinung, dass das EPD zentral, einheitlich gesteuert und finanziert werden sollte. Das ist am effizientesten, vermeidet zeitraubende Auseinandersetzungen.
Zu den einzelnen Punkten:
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