Zweite Säule für Alle
Thema: Sozialpolitik
Wir erinnern uns: Im September 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der bürgerlichen BVG-Reform eine deutliche Abfuhr erteilt. Mit dem Nein hat sie ein klares Signal gesendet: So kann es nicht weitergehen.
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz steckt in der Sackgasse. Innerhalb weniger Jahre sind die Renten erheblich eingebrochen. Dazu kommt, dass das System kompliziert und intransparent ist: Jahr für Jahr erhalten Versicherte undurchschaubare Pensionskasseninformationen, während sich hinter dem System wachsende Ungleichheiten und handfeste Risiken für breite Bevölkerungsschichten verstecken. Doch was jetzt?
Das Buch von Graff, Gurny und Ringger bietet mit dem Vorschlag für eine BVG-Totalrevision eine Antwort. Mit dem Modell «Zweite Säule für Alle» liegt ein durchdachtes Konzept vor, das die berufliche Vorsorge zu einer echten Sozialversicherung werden lässt. Besonders Menschen mit tiefen Einkommen, unterbrochenen Erwerbsbiografien oder grossem Anteil an unbezahlter Care-Arbeit sollen fair abgesichert werden.
Zentrales Moment des vorgeschlagenen Modells ist die strikte Trennung zwischen Obligatorium und Überobligatorium. Das Obligatorium wird grundlegend umgebaut durch die Einrichtung eines öffentlichen, zentralen Fonds, dem sämtliche Erträge zukommen und der alle obligatorischen Leistungsansprüche bedient. Der Umwandlungssatz von 6.8% bleibt gewährleistet. Damit wird für möglichst viele Bezüger: innen eine Gesamtrente gesichert, die die in der Verfassung festgelegte «Fortsetzung der Lebensführung in angemessener Weise» ermöglicht. Die Beiträge basieren weiterhin auf dem Erwerbseinkommen, und die Renten werden auch künftig auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens ermittelt. Alle Beiträge sowie sämtliche Finanzerträge aus den im Obligatorium angesparten Kapitalien gehen an den zentralen Fonds, der zum organisatorischen Rückgrat des Obligatoriums wird. Den bisherigen Versorgungseinrichtungen verbleibt im Obligatorium die treuhänderische Aufgabe, diejenigen Kapitalien weiter zu verwalten, die bis zur Einführung der Reform angespart worden sind.
Der so umstrukturierten «Zweiten Säule für Alle» können nun rentenbildende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aus allgemeinen Steuermitteln zugeführt werden. Diese Gelder werden einheitlich angelegt und die entstehenden Rentenansprüche fallen schweizweit einheitlich aus. Damit wird der Gender-Pension-Gap erheblich reduziert. Weiter werden Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle abgeschafft. Die Beitragssätze werden so angepasst, dass die Rentenaussichten oberhalb der Schwellen erhalten bleiben, bei Lohnabhängigen mit niedrigen Pensen jedoch erheblich besser werden. Es wird dabei vermieden, dass die Gesamtsumme der auf den Finanzmärkten exponierten Kapitalien erhöht wird.
Die höhere Stabilität des neuen, staatlich getragenen Systems erlaubt es, den Deckungsgrad deutlich absinken zu lassen, mindestens auf 100%. Dadurch werden Mittel in der Höhe von rund 76 Mrd. CHF frei, die z.B. zur Rentensicherung der Baby-Boomer-Generation genützt werden können.
Das Überobligatorium bleibt erhalten. Allerdings wird das versicherbare Einkommen und das entsprechende Steuerprivileg von heute rund 900’000 CHF auf das Doppelte des Medianeinkommens, also rund 170’000 CHF begrenzt.
Mehr Informationen zum Buch unter Eine zweite Säule für alle – Denknetz