Zeit für Generationensolidarität – Zeit, um den Rückstand des Teuerungsausgleichs der AHV teilweise auszugleichen
Datum: 13.02.2024
Thema: News, Sozialpolitik
Ehemalige Bundesräte mit einer Ruhestandsrente von über Fr. 200'000 pro Jahr lehnen die 13. AHV ab?
Die Rentnerinnen- und Rentnerkommission des Gewerkschaftsbundes des Kantons Zürich GBKZ sind enttäuscht über den Brief der Alt Bundesräte Doris Leuthard, Adolf Ogi und Johann Schneider-Ammann bzw. Pascale Couchepin und Josef Deiss.
Diese ehemaligen Bundesräte haben eine Ruhestandsrente von über Fr. 200‘000.–/Jahr und wir finden es als ungebührlich und respektlos an uns Rentnerinnen und Rentner, die viel weniger haben, und uns nicht mal den Rückstand bzw. den Teuerungsausgleich der AHV der letzten Jahre gönnen.
Die Krankenkassenprämien steigen immer mehr sowie z.B. auch der Mietzins, die Lebensmittel sind in letzter Zeit teurer geworden und leider wurde auch noch die Altersbeihilfe für ca. 30‘000 Leute ab 2024 gestrichen und unzählige Leute hatten eine Kürzung.
Wir, die ein Leben lang gearbeitet haben und unseren Beitrag geleistet haben zur heutigen Schweiz, finden den Brief deplatziert und manipulativ.
Dass die Briefe noch persönlich adressiert waren, finden wir fragwürdig. Wir stehen klar hinter der Rede- und Meinungsfreiheit auch der Alt-Bundesrätin und der Alt-Bundesräte.
Diese geballte Aktion kommt jedoch einer Manipulation, einer Indoktrination der Stimmbevölkerung durch Autoritätspersonen gleich.
Die Rentnerinnen- und Rentnerkommission des GBKZ verurteilt diesen Versuch, die Stimmberechtigten mit unverantwortlicher Schwarzmalerei einzuschüchtern.
Wir rufen gerade angesichts dieses ungebührlichen Eingriffs in die Meinungsbildungsfreiheit zu einem überzeugten JA zur 13. AHV-Rente, auch zum Wohl der Frauen, der Kleinbauern, der jungen Generationen.
Die Argumente für eine 13. AHV-Rente basieren auf soliden sozialpolitischen Überlegungen. Es geht um die Anerkennung der Lebensleistung, die Sicherung der finanziellen Stabilität im Alter und die Förderung der sozialen Gerechtigkeit.
Diese Massnahme würde einen wichtigen Schritt darstellen, um die finanzielle Sicherheit der Pensionierten zu verbessern und einen gerechteren und solidarischeren Gesellschaftszusammenhalt in der Schweiz zu fördern.
Gleichheit und Anerkennung der Arbeit spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle in dieser Diskussion. Die AHV hat historisch die Betreuungsarbeit anerkannt, die oft von Frauen geleistet wird.
Eine 13. AHV-Rente würde diesen Ansatz weiter stärken und zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen.
Die AHV ist keine Fürsorge-Einrichtung, sondern eine Altersrente, die allen zugutekommt.
Jedem sozial denkendem Unternehmen sollten Fr. -.80/pro Mitarbeitenden Zusatzkosten für die AHV wert sein.
Die Generationen gegeneinander auszuspielen ist der falsche Weg.
Im Namen des Vorstandes der Rentnerinnen- und Rentnerkommission des GBKZ
Mario Galli, Köbi Hauri
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