Der Vorsorgeauftrag
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Sie haben eine Patientenverfügung, aber noch keinen Vorsorgeauftrag verfasst?
Warum ist ein Vorsorgeauftrag so wichtig? Sie haben damit die Möglichkeit, selber zu bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten im alltäglichen Rechtsverkehr übernimmt und Ihr Vermögen verwaltet, sollten Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich urteilsunfähig werden, was ganz unverhofft eintreten kann.
Ein Vorsorgeauftrag dient Ihrer eigenen Sicherheit und entlastet auch Ihre Angehörigen. Wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag erstellt haben, wird bei eintretender Urteilsunfähigkeit ein Beistand bestimmt werden, es sei denn, sie sind verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft. Sie können diesen Vorsorgeauftrag jederzeit abändern, wenn Sie dies als nötig erachten.
Natürlich müssen Sie die Person, die Sie beauftragen möchten, fragen, ob sie diese Aufgabe übernehmen will und Ihre Wünsche gut mit ihr absprechen.
Sie können den Vorsorgeauftrag entweder handschriftlich niederschreiben, ihn datieren und unterschreiben oder Sie lassen ihn durch eine Urkundsperson beurkunden.
Denken Sie daran, dass Sie Ihren Vorsorgeauftrag an einem sicheren Ort aufbewahren. Damit er bei Bedarf jederzeit auffindbar ist, können sie ihn zum Beispiel beim Zivilstandsamt registrieren lassen. Packen Sie es an, regeln Sie ihre Vorsorge jetzt!
Yolanda Schütz,
Präsidentin Einzelmitglieder VASOS/FARES