Die dringende Reform der beruflichen Altersvorsorge darf nicht zu Ungunsten der Frauen geschehen
Ausgabe: 03-2021 Datum: 24.03.2021
Thema: Sozialpolitik
Die Aushöhlung des Kompromisses der Sozialpartner für der beruflichen Vorsorge (BVG 21) durch die Sozialkommission des Nationalrates ist vehement zurückzuweisen, wird er doch wie immer mehrheitlich auf dem Rücken der Frauen ausgetragen.
Seit bald 20 Jahren schafft es die Politik nicht, die so dringende Reform der Altersvorsorge endlich ins Lot zu bringen. Der mit viel Herzblut geschaffene Kompromiss der Sozialpartner wird mittels untauglicher Forderungen und Verkürzungen vor allem bei der Kompensation der Frauenrenten verunmöglicht. Die hohen Einkommen sollten die Finanzierung der Rentenzuschläge ermöglichen, die in erster Linie den tieferen Einkommen zugutekommen werden. Damit würden wir endlich auch einen Schritt in Richtung Gleichstellung tun, vor allem bei den noch immer tieferen Löhnen der Frauen. Im Jubiläumsjahr des 50-jährigen Frauenstimmrechts (siehe entsprechende Artikel dazu im letzten Newsletter) wäre deshalb die Unterstützung des Kompromisses der Sozialpartner ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmende der niedrigen Lohnklassen, die mehrheitlich auch Frauen sind.
Inge Schädler, Vizepräsidentin VASOS FARES