EFAS – was ist das?
Ausgabe: 03-2024 Datum: 19.03.2024
Thema: Gesundheit, News
EFAS: Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen
Derzeit werden in der Schweiz ambulante medizinische Behandlungen vollständig von der Grundversicherung der Krankenkassen finanziert. Hingegen werden stationäre Behandlungen – im Spital – nur zu 45% von den Versicherern über unsere Prämien finanziert, während die restlichen 55% von den Kantonen getragen und somit von unseren (progressiven) Steuern bezahlt werden.
Nach 14-jährigen Vorarbeiten hat nun kurz vor Weihnachten die Mehrheit des Parlaments, unterstützt von einem gespaltenen Teil der Linken, die Revision des KVG zur einheitlichen Leistungsfinanzierung (EFAS) verabschiedet.
Die Grundidee der Reform ist auf den ersten Blick einleuchtend: Eine einheitliche Finanzierung für alle Behandlungen, aufgeteilt zwischen den Kantonen (26,9%) und den Versicherungen – und somit den Krankenkassenprämienzahlern – (73,1%), wird von ihnen direkt an die gemeinsame Einrichtung KVG überwiesen. Diese Stiftung der Krankenversicherer, in der die Kantone einen Einsitz haben, aber nur in beratender Funktion, bezahlt dann alle Rechnungen für Behandlungen, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wurden.
Der neue Finanzierungsmodus soll Patienten, Ärzte und Krankenkassen dazu bewegen, möglichst viele Behandlungen (insbesondere chirurgische Eingriffe) ambulant vorzunehmen und / oder stationäre Behandlungen zu verkürzen, um die Gesamtrechnung zu senken: Ausschlaggebend für eine Leistung soll der gesundheitliche Bedarf, nicht die Finanzierungsart sein.
Aus der Sicht des VPOD ist diese Reform der Finanzierung des Gesundheitssystems unsozial und undemokratisch. Für die Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals und für die Qualität der Pflege stellt sie eine Bedrohung dar. Dies trifft insbesondere für ältere Menschen zu, da Pflegeheime und Spitex der gleichen Logik des Profits und des Wettbewerbs unterworfen werden:
- Verlagerung eines Teils der Finanzierung, insbesondere der Kosten für die Langzeitpflege (Spital, Pflegeheim und SPITEX), die bisher durch progressive Steuern mitbezahlt wurden, auf Krankenkassenprämien, die ja von allen nach dem gleichen Tarif bezahlt werden.
- Übertragung der Entscheidungsbefugnis von den Kantonen auf Krankenkassen mit ihrer kostenminimierenden Optik, …
Der VPOD hat deshalb ein Referendum lanciert, allerdings ohne sich der – bis jetzt ausstehenden – Unterstützung der anderen, der EFAS gegenüber auch kritischen Gewerkschaften zu versichern.
Die VASOS wird ihre Position zur EFAS erst nach Zustandekommen des Referendums, vor der Abstimmungskampagne festlegen. Ihre Arbeitsgruppe Gesundheit ist hingegen der Meinung, wir sollten unsere Mitglieder dazu noch vor Ablauf der Referendumsfrist am 18. April informieren. Aus ihrer Sicht verdient die Frage, unabhängig von unserer schlussendlichen Stellungnahme sicherlich eine breite Debatte und einen sachkundigen Volksentscheid.
Eine erste Fassung der obigen Linien hat zu Reaktionen geführt. sowohl betreffend die Abwägung der Vor- und Nachteile von EFAS wie auch die Opportunität des Referendums. Der nächste Newsletter wird deshalb jene zu Wort kommen lassen, welche trotz einer nuancierten Einschätzung, EFAS unterstützen.
Weiterführende Informationen:
Hans Peter Graf, Mitglied der Arbeitsgruppe Gesundheit VASOS