Gleiche Rechte für alle, auch in der Bildung
Datum: 18.07.2023
Thema: News
Die Rechte von Menschen mit Behinderung
Ende Juni 2023 fand an der Universität Basel eine Tagung zum Thema „Die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ statt. Dabei ging es in diesem Jahr um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in der Schweiz, im Besonderen um inklusive Teilhabe an Bildung für alle.
- Warum ist die Behindertenrechtskonvention (BRK) auch für ältere Menschen von Bedeutung?
- Welches sind die Kernaussagen der BRK zum Thema Bildung?
- Was ist zu tun?
In der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) geht es, wie bei allen Menschenrechten, inhaltlich um Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit aller Menschen. Die BRK versteht sich, genauso wie die „Frauen-“ bzw. die „Kinderrechte“, nicht als eine „Sonder-Konvention“. Sie ist Bestandteil des allgemeinen Menschenrechtsschutzes, den sie bekräftigt und präzisiert. Das „Besondere“ an der UN-BRK ist ihre spezifische Perspektive, nämlich der Erfahrungshintergrund, die vielfältigen Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen von Menschen mit Behinderungen.
Die BRK wurde vor neun Jahren von den Schweizer Parlamenten ratifiziert. – Die Schweiz tut sich schwer mit der Umsetzung der Selbstverpflichtung in nationales und kantonales Recht.
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist für alle Menschen so auch für ältere in der Schweiz bedeutend und keineswegs selbstverständlich!
Das Bundesamt für Statistik schätzt, dass in der Schweiz etwa 320‘000 erwachsene Menschen mit starken Einschränkungen leben. Es wird heute davon ausgegangen, dass ca. 20% der Bevölkerung in sehr unterschiedlicher Weise behindert ist. Die Anzahl der über 65 Jahre alten Menschen mit einer körperlichen, kognitiven, psychischen oder sozialen Beeinträchtigung ist nicht bekannt, aber sie nimmt im höheren Alter zweifellos zu. – Über die eigene Betroffenheit hinaus sind viele ältere Menschen mit den Herausforderungen einer Einschränkung ihrer Lebenspartner:innen, von Freunden und Bekannten bzw. ihrer Eltern, Kinder oder Grosskinder konfrontiert.
Menschen mit Behinderungen aller Art stehen allzu oft baulichen Hindernissen für ihre Teilhabe als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft gegenüber. Und viele Barrieren müssen in den Köpfen abgebaut werden! Eine uneingeschränkte Teilhabe verstärkt das Zugehörigkeitsgefühl!
Die Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit bilden die Grundlage unseres Engagements; wir fördern die politische und gesellschaftliche Teilhabe,
schreibt vasos in ihrem Leitbild!
Welches sind Kernaussagen der Behindertenrechtskonvention (BRK)?
Gegen die Tendenz der Aussonderung stellt die Konvention die Leitidee einer inklusiven Gesellschaft. In allen gesellschaftlichen Bereichen soll Behinderung als Bestandteil normalen menschlichen Zusammenlebens verstanden und akzeptiert werden. Dies gilt für den Arbeitsmarkt, das Wohnungswesen, für das Zusammenleben, die Kultur, die Politik, das Gesundheitssystem, die Systeme der sozialen Sicherung und eben auch für das Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Hochschule und für lebenslanges Lernen.
Das allgemeine Menschenrecht auf inklusive Bildung, das auch in der Kinderrechtskonvention verbürgt ist, enthält in Art. 24 der BRK eine besondere Qualifizierung: Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, ihre Gesetze den Anforderungen der Konvention schrittweise anzupassen, einen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung auf allen Ebenen einzuführen und eine individuell angepasste Unterstützung zu garantieren.
„Die heutige landesrechtliche Situation in der Schweiz verletzt den menschenrechtlichen Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf eine inklusive Bildung“ (Prof. Dr. Markus Schefer, Universität Basel, Mitglied des Ausschusses der UN-BRK).
Inklusions-Initiative: Was können Sie tun?
- Es ist von grosser Bedeutung, dass alle gesellschaftlichen Akteure die von der Schweiz eingegangenen Selbstverpflichtungen auch einfordern!
- Sprechen Sie Politiker:innen auf die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für alle an und fordern Sie diese auf, die BRK im Kanton und in der Gemeinde umzusetzen.
- Die nationale Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen und will dies in der Bundesverfassung verankern. Unterzeichnen Sie die Volksinitiative und sammeln Sie weitere Unterschriften in Ihrem Umfeld!
Bruno Achermann, 73
war Primarlehrer, ist Psychologe, Dozent an der Pädagogischen Hochschule Luzern und Berater für inklusive Entwicklungen.
Er hat eine Weiterbildung für integrative Förderung konzipiert und geleitet und ist Mitherausgeber des Standardwerks „Index für Inklusion“(2019).