Menschen mit Behinderungen im AHV-Alter
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Gastbeitrag von Pierre-Alain Uberti, Geschäftsleiter Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND
Der Nationalrat hat in der Wintersession eine Motion sowie ein Postulat zum Thema «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters» gutgeheissen.
Menschen, die im AHV-Alter eine Behinderung erleiden – sei es alters-, unfall- oder krankheitsbedingt – und auf Hilfsmittel und/oder personelle Assistenzen angewiesen sind, sehen sich mit Lücken in der Unterstütz-ung konfrontiert. Im Rahmen der AHV ist der Anspruch auf Hilfsmittel deutlich geringer als z.B. in der IV, und Assistenzbeiträge sind gänzlich ausgeschlossen. Ein exemplarisches Beispiel eines Hilfsmittels, welches nicht im Leistungskatalog der AHV zu finden ist, ist der Weisse Stock, welcher für die Mobilität und die Sicherheit im Alltag von Menschen mit Sehbehinderung zentral ist.
Die SGK-N hat diese Problematik aufgegriffen und die Motion «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine «smarte» Auswahl an Hilfsmitteln» sowie das Postulat «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch Zugang zu Assistenzbeiträgen» eingegeben. Nun hat der NR die Anliegen am 15. Dez. 2022 behandelt. Die Motion wurde gutgeheissen und an den SR überwiesen.
Das Postulat ist ebenfalls angenommen worden, womit der BR beauftragt wird, zu prüfen, in-wieweit die Ausrichtung von Assistenzbeiträgen auch an Personen im Rentenalter zu einer deutlichen Verbesserung der sozialen Absicherung führen könnte. Eine gezielte Verbesserung der Versorgung mit Hilfsmitteln und die Gewährung von Assistenzbei-trägen auch im AHV-Alter können dazu führen, dass Menschen mit Seh- und Hörsehbehinderung in unserer alternden Gesellschaft möglichst lang selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Pierre-Alain Uberti, Geschäftsleiter
Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND