Patientenrechte im Heim
Thema: Gesundheit, News, Wohnen im Alter & Mobilität
Alterswürde
„Ruhiggestellt im Pflegeheim“ – „Übermedikation – Alters- und Pflegeheime stellen Bewohnende mit Pillen ruhig – denn mit Beruhigungsmitteln lässt sich Personal einsparen“ – „Angehörige klagen an: unwürdiger Umgang mit demenzkrankem Vater”
Das sind traurige Schlagzeilen, die glücklicherweise längst nicht für alle Heime zutreffen. Aber die Medienberichte zeigen eindrücklich, dass angesichts des Personalmangels in der Pflege Handlungsbedarf besteht. Kantone und Bund müssen dringend Massnahmen zur Sicherung der medizinischen und pflegerischen Qualität in Heimen treffen und sie müssen diese auch durchsetzen. Sich dabei hinter föderalistischen Ausreden zu verstecken oder zu sagen, das koste zu viel ist wenig überzeugend. Denn erstens verpflichtet das Krankenversicherungsgesetz den Bund zur Umsetzung einer nachweislichen Qualitätssicherung im medizinischen Bereich – und genau darum geht es in der Frage der Über- und Fehlmedikation in Spitälern wie auch in Institutionen. Ganz abgesehen davon, dass solche Medikationsfehler in vielen Fällen zu erheblichen Folgekosten führen.
Die negativen Berichte wühlen auf und ziehen die Frage nach sich, ob und wie sich direkt Betroffene und Angehörige gegen so problematische, um nicht zu sagen unwürdige Zustände wehren können. Klar ist, dass medizinische Behandlungen grundsätzlich das Einverständnis der Patient:innen oder deren Angehörigen erfordert. Wichtig ist, dass dies auf der Basis einer klar verständlichen Information darüber, welche Medikamente mit welcher Wirkung und mit welchen Risiken vorgesehen sind. Aber genau das passiert im Alltag offenbar nicht immer. Dann heisst es, nicht die Faust im Sack machen, sondern sich zu wehren.
Unterstützung bei finden Betroffene und ihre Angehörigen bei der Ombudsstelle für das Alter, der UBA unter www.uba.ch oder per Tel. 0848 00 13 13