Vernehmlassung – Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR)
Datum: 16.04.2024
Thema: News
und der Verordnung über die politischen Rechte
Aus der Erfahrung, dass sich mit dem Alter oft auch körperliche Beeinträchtigungen einstellen, die zu Schwierigkeiten und Benachteiligungen führen können, nimmt die VASOS im Interesse der heutigen und zukünftigen Altersgenerationen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen.
Zusammenfassende Hinweise:
- Die Änderungen im BPR sind nach Ansicht der VASOS richtig und wichtig.
- Der Grundsatz des autonomen Abstimmens allerdings sollte gesetzlich verankert werden.
- Für Abstimmungen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene sind die Stimmrechtsausweise so auszugestalten, dass sie von blinden und sehbehinderten Personen selbständig ausgefüllt und unterschrieben werden können.
Die VASOS begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene. In unserer Stellungnahme beschränken wir uns auf den Handlungsbedarf bezüglich der politischen Rechte von Menschen mit Sehschwierigkeiten.
Wie im erläuternden Bericht festgehalten, können Menschen mit Sehbehinderung die für die Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen notwendigen Handlungen teilweise nicht selbständig ausführen. Für Menschen ohne Sehrest ist es aktuell unmöglich, die nötigen Handlungen selbständig vorzunehmen. Diesen Missstand gilt es zu beheben.
Wir begrüssen, dass im Titel des Artikels 6 der Begriff „Invalide“ durch „Stimmberechtigte mit Behinderungen“ ersetzt werden soll und gehen davon aus, dass somit auch jene Menschen in ihrer Wahrnehmung ihrer politischen Rechte unterstützt werden, die erst mit zunehmendem Alter eine Einschränkung ihrer Sehkraft erfahren, Daher begrüssen wir auch, dass neu die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung aufgenommen werden.
Blinde und Sehbehinderte sollen Stimmzettel selbständig ausfüllen können
Art. 6 Abs.2 E-BPR sieht vor, dass Bund und Kantone künftig verpflichtet sein sollen, bei eidgenössischen Abstimmungen Stimmzettel zur Verfügung zu stellen, die von sehbehinderten und blinden Stimmberechtigten selbständig ausgefüllt werden können. ln der Praxis geht es insbesondere darum, Stimmzettel zur Verfügung zu stellen, die unter Zuhilfenahme sog. Abstimmungsschablonen ausgefüllt werden können. Nach Ansicht der VASOS stellt diese Änderung somit ein erster Schritt in die richtige Richtung dar, den wir dementsprechend begrüssen. Um zu garantieren, dass Sehbehinderte und blinde Personen ihren Stimmzettel selbständig ausfüllen zu können, braucht es jedoch weitere Massnahmen. Beispielsweise wird im erläuternden Bericht festgehalten, dass es für das Ausfüllen von Stimmzetteln bei Nationalratswahlen kaum möglich sein wird, Schablonen zu benutzen (S. 12). Es wird jedoch nicht ausgeführt, welche andere Mittel hier verwendet werden können. Nach Ansicht der VASOS ist dies zwingend zu ergänzen. Es sind die nötigen Massnahmen vorzusehen und zu ergreifen, welche das selbständige Ausfüllen von Stimmzetteln in jedem Fall ermöglichen.
Abstimmungsschablonen sind ein einfacher und pragmatischere Lösungsansatz, die Ausübung politischer Rechte von Menschen mit Seheinschränkungen zu verbessern. Doch handelt es sich dabei nur um eine punktuelle Verbesserung bei nationalen Abstimmungen, ist doch das autonome Abstimmen und Wählen dennoch noch nicht wirklich möglich. Immerhin ist der Lösungsansatz kostengünstig und sollte auch auf kantonale und kommunale Abstimmungen übertragen werden.
Der Einsatz von Abstimmungsschablonen kann jedoch auf keinen Fall als einzige Massnahme bestehen oder gar als Ersatz für eine in allen Phasen barrierefreie elektronische Stimmabgabe betrachtet werden. Um die politische Teilhabe von Sehbehinderten und Blinden sowie allen Personen mit Behinderungen zu gewährleisten, müssen zwingend weitere Massnahmen gefördert und eingesetzt werden, insbesondere im Bereich des E-Voting.
In Anbetracht dessen, dass nach Artikel 6 BPR dafür gesorgt werden muss dass die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen von Menschen mit Behinderungen selbst vorgenommen werden können, beurteilt und bedauert die VASOS den Verzicht auf einen gesetzlich verankerten Grundsatz zum autonomen Abstimmen als verpasste Chance. VASOS unterstützt daher die Forderung z.B. von SZBlind, den Grundsatz des autonomen Abstimmens gesetzlich zu verankern, und beispielsweise im Artikel 6 in einem dritten Absatz festzuhalten. Dabei ist festzulegen, dass auch Stimmrechts-ausweise so auszugestalten sind, dass sie von blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten autonom ausgefüllt und unterschrieben werden können. Damit würde die Einführung des autonomen Abstimmens und somit die Stärkung der politischen Rechte von Menschen mit Sehbehinderungen ermöglicht.
Bea Heim, Präsidentin VASOS
Inge Schädler, Vize-Präsidentin VASOS
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