Vernehmlassung – Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes
Datum: 09.04.2024
Thema: News, Sozialpolitik
VASOS fordert umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der BRK-Rechte und zum Schutz vor Benachteiligungen und Diskriminierungen
Mit der Revision des BehiG, des Behindertengleichstellungsgesetzes, will der Bund Personen mit Beeinträchtigungen vor Diskriminierungen schützen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Autonomie ermöglichen. Das heute geltende Gesetz greift da zu wenig. Der Revisionsbedarf ist für die VASOS unbestritten. Aber es braucht eine substanziell griffigere Revision als die vom Bund nun vorgelegte. Der Nachholbedarf zeigt sich vor allem im Bereich Wohnen und Verkehr. Nachbessern ist angesagt!
So ist selbst nach 20 Jahren BehiG das Ziel eines für Menschen mit Seh- und Hör-Einschränkungen oder Gehbehinderungen autonom und spontan benutzbaren öffentlichen Verkehrs noch immer nicht erreicht. Über 500 Bahnhöfe und zwei Drittel der Bus- und Tramhaltestellen sind noch immer nicht barrierefrei benutzbar.
Verbesserungen sind daher dringend:
- Im öV sollten diese nun wenigstens bis 2030 umgesetzt sein. Dafür sind die nötigen Massnahmen mit einem engen Monitoring zu begleiten.
- Im Bereich Wohnen sind die hinderlichen Barrieren konsequenter abzubauen. Dies ist umso dringender als der Bedarf nach barrierefreien Wohnungen auch Demografie bedingt laufend steigt.
- Der Begriff der Diskriminierung ist auf Gesetzesstufe zu definieren.
- Aus Sicht der VASOS braucht es in der Schweiz einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Schutz vor Benachteiligungen und Diskriminierungen.
Seit 20 Jahren hapert es mit der Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Jetzt muss es endlich vorwärts gehen. Doch diese Revision bringt in dieser Hinsicht zu wenig. Sie muss klar und deutlich verbessert werden.
Bea Heim, Präsidentin VASOS
Inge Schädler, Vizepräsidentin VASOS
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