Vernehmlassung Verkehrsregelnverordnung E-Bikes
Datum: 11.12.2020
Thema: Wohnen im Alter & Mobilität
- Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei E-Bikes
- Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV)
- Tragen von Schutzhelmen
19. Sind Sie damit einverstanden, dass künftig auch auf Motorfahrrädern mitgeführte Personen einen Helm tragen müssen?
(Art. 3b Abs. 1 E-VRV) |
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X JA | NEIN | keine Stellungnahme / nicht betroffen | |
Bemerkungen / Änderungsantrag:
Wir erachten es als richtig und wichtig, dass auch mitgeführte Personen auf Motorfahrrädern, Erwachsene und Kinder, einen Helm tragen müssen. Deshalb unterstützen wir diese Vorgabe. |
20. Sind Sie damit einverstanden, dass künftig die Lenkerinnen und Lenker aller Motorfahrräder (neu insbesondere auch auf langsamen E-Bikes und Elektrotrottinetten, ausgenommen werden lediglich motorisierte Rollstühle) einen Helm tragen müssen? (Art. 3b Abs. 2 Bst. e E-VRV) |
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X JA | NEIN | keine Stellungnahme / nicht betroffen | |
Bemerkungen / Änderungsantrag:
Wir unterstützen die Helmtragepflicht, neu auch für langsame E-Bikes und Elektrotrottinette, denn wir sind überzeugt, dass ein Helm bei Unfällen das Risiko für schlimme Kopf- oder Hirnverletzungen vermindern kann. Das fordert auch die BFU. Bei verschiedenen Umfragen sprach sich eine Mehrheit von 64 und mehr Prozent der Stimmenden für eine Helmtragepflicht aus. |
21. Würden Sie eine Velohelmtragpflicht für Kinder bis 16 Jahre auf nicht motorisierten Velos unterstützen? (Frage ohne Änderungsvorschlag) | |||
X JA | NEIN | keine Stellungnahme / nicht betroffen | |
Bemerkungen / Änderungsantrag:
Wir unterstützen ein Velohelm-Obligatorium für Kinder bis 16 Jahre. Auch die BFU fordert die Helmtragepflicht für Kinder, weil so das Risiko für Kopf- und Hirnverletzungen bei Stürzen oder Kollisionen vermindert werden kann. |
- Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag
22. Sind Sie damit einverstanden, dass künftig grundsätzlich auch Lenkende von Motorfahrrädern sowie Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen tagsüber mit Licht fahren müssen?
(Art. 30 Abs. 2 E-VRV) |
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X JA | NEIN | keine Stellungnahme / nicht betroffen | |
Bemerkungen / Änderungsantrag:
Wir unterstützen diese Vorgabe, denn wir sind der Meinung, dass das Licht zur besseren Sichtbarkeit der Lenkenden führt und somit Unfälle vermeiden hilft. |
23. Sind Sie mit den Ausnahmen von der Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren, einverstanden (namentlich Fahrzeuge bis 10 km/h, z. B. motorisierte Rollstühle)?
(Art. 30 Abs. 2 Bst. a – c E-VRV) |
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JA | NEIN | X keine Stellungnahme / nicht betroffen | |
Bemerkungen / Änderungsantrag: |
- Einhaltung der allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten
24. Sind Sie damit einverstanden, dass sich Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern sowie von Elektro-Rikschas mit einer Breite bis 1,00 m künftig an die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten zu halten haben?
(Art. 42 Abs. 4 E-VRV) |
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X JA | NEIN | keine Stellungnahme / nicht betroffen | |
Bemerkungen / Änderungsantrag:
Einverständnis nur, wenn durch diese Vorschrift die Sicherheit der zu Fuss Gehenden in jedem Fall gewährleistet ist. |
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